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Recht, Tech, Tipps

Leitfaden: Wer erbt die digitale Verlassenschaft?

Wien. E-Mail-Account, Social-Media-Profil oder Daten in der Cloud: Ohne Vorsorge ist es für Hinterbliebene schwer, auf Online-Konten von Verstorbenen zuzugreifen. Eine Broschüre der ISPA gibt Tipps.

In einer digitalisierten Welt passiert Anteilnahme immer häufiger auch online. Etwa wenn Freundinnen und Freunde von Verstorbenen auf deren Social-Media-Profilen Erinnerungen und Trauerbekundungen posten. Doch was passiert eigentlich mit digitalen Daten und Konten, wenn jemand stirbt?

„Grundsätzlich gibt es vier Möglichkeiten, mit digitalen Nachlässen umzugehen: erhalten, löschen, archivieren oder an Hinterbliebene übertragen“, erklärt Maximilian Schubert, Generalsekretär des Verbands der österreichischen Internet-Anbieter, Internet Service Providers Austria (ISPA). „Rechtlich sind im Umgang mit Online-Hinterlassenschaften noch viele Fragen offen. Im globalen Internet sehen sich Anbieter zudem mit lokal unterschiedlichen Rechtslagen konfrontiert.“

Österreicher mit US-Onlinedienst

Das Erbrecht ist in fast allen Staaten der Welt unterschiedlich. Verkompliziert wird die Sache, wenn ein Todesfall mehrere Staaten betrifft, also z. B. eine verstorbene Person in Österreich gelebt und einen E-Mail-Dienst eines US-amerikanischen Unternehmens genutzt hat.

Zu einer unklaren rechtlichen Situation kommt, dass sich nur wenige Nutzer über dieses Thema Gedanken machen. Laut einer aktuellen Studie des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) in Deutschland haben nur 18 Prozent festgelegt, was mit Online-Konten nach ihrem Tod geschehen soll.

Rechtzeitig Vorsorge treffen

Angesichts der in Österreich vergleichbaren Situation rät Schubert, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen: „Ein bewusster und frühzeitiger Umgang mit diesem Thema ist empfehlenswert. Je konkreter man festlegt, was mit Benutzerkonten und Daten nach seinem Ableben geschehen soll, desto selbstbestimmter ist das später im digitalen Raum verbleibende Bild.“

Schubert empfiehlt, eine möglichst vollständige Liste mit allen Profilen, Mitgliedschaften und sonstigen Online-Aktivitäten zu führen und regelmäßig zu aktualisieren. Einige Online-Dienste erlauben ihren Nutzern mittlerweile festzulegen, was mit ihren Profilen nach dem Tod passieren soll. „Aktuell beobachten wir einen Trend zum sogenannten Gedenkzustand für Profile“, sagt Schubert.

Bei Facebook etwa heißt das: Das entsprechende Profil ist eingefroren und kann nicht mehr verändert werden. Befreundete Nutzerinnen und Nutzer können aber Erinnerungen in die Chronik der verstorbenen Person posten.

Nicht zu vergessen: Online-Konten repräsentieren nicht selten reelle Werte. Etwa Accounts mit digital gekauften Gütern oder Online-Wallets für digitale Währungen. Ein Grund mehr, Vorsorge zu treffen.

Die Broschüre der ISPA

Ausführliche Informationen zur Vorsorge und was Hinterbliebene tun können, wenn der Verstorbene keine Vorkehrungen getroffen hat, soll der ISPA-Leitfaden „Digitaler Nachlass“ geben.

Die Broschüre wurde im Rahmen des EU-geförderten Projekts Saferinternet.at von der ISPA herausgegeben und liegt nun in der sechsten, aktualisierten Auflage vor. Neben Tipps zur Vorsorge für Nutzer biete die Broschüre auch Hinterbliebenen wertvolle Hilfestellungen zum Umgang mit den einzelnen Plattformen. Von Netzwerk zu Netzwerk bestehen nämlich wesentliche Unterschiede, um beispielsweise ein Konto still zu legen oder auf Daten zugreifen zu können.

Link: ISPA („Digitaler Nachlass“)

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