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Nova, Recht

Vor 200 Jahren begann die lückenlose Erfassung der Welt

Urmappe ©BEV / Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Kataster-Jubiläum. Am 23. Dezember 1817 gab Kaiser Franz I. den Auftrag, die gesamte Donaumonarchie zu vermessen und die Grenzen aller Grundstücke in Katasterblättern darzustellen.

Mit der Dokumentation der Grundstücke sollte eine Grundlage für eine gerechte Besteuerung geschaffen werden – und natürlich auch eine möglichst lückenlose, nebenbei bemerkt.

Auch Napoleon hatte einige Jahre zuvor derartige Maßnahmen ergriffen, doch hatte es in Österreich bereits unter Kaiserin Maria Theresia erste Ansätze zur Schaffung eines – wenn auch noch nicht vollständigen – Katasters gegeben.

Das änderte sich nun unter Franz I.: Innerhalb von 44 Jahren wurden insgesamt 300.000 km² mit mehr als 50 Millionen Grundstücken vermessen und im Kataster festgehalten.

Der Franziszeische Kataster ist damit die erste lückenlose und grundstücksweise Registrierung des heutigen Österreich auf 54.000 Katasterblättern, die im Archiv des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) aufbewahrt sind und auch heute noch für Recherchen von Grundstückshistorien herangezogen werden, heißt es dort.

Die Urmappe im Bild

Unsere Abbildung zeigt eine sogenannte „Urmappe“: Den ersten Kataster, also die erste grundstücksweise Registrierung in Laa an der Thaya aus dem Jahr 1822. Derartige „Urmappen“ wurden ab 1817 für die gesamte Monarchie auf Basis des Grundsteuerpatents von Kaiser Franz, I. angelegt.

Im Unterschied zu heute wurde der Kataster damals grafisch aufwändiger gestaltet: Mit viel Liebe zum Detail konnte die Landschaft selbst auf diese Weise sehr anschaulich dokumentiert werden, loben die heutigen Kataster-Nachfahren vom BEV.

Die digitalen Nachfahren

Der aktuelle österreichsche Grundstückskataster ist ein digitales öffentliches Register, in dem die Lage, die Grenzen und Zusatzinformationen von derzeit 10,2 Millionen Grundstücken des gesamten Staatsgebietes dokumentiert sind und online abgefragt werden können.

„Der digitale Kataster hat eine hohe Relevanz für alle Grundeigentümer und für alle Verfahren im Grundstücksverkehr. Darüber hinaus ist er für eine Vielzahl von Planungs- und Verwaltungsaufgaben der Gemeinden, der Länder und des Bundes unverzichtbar geworden. Auch die Wirtschaft nutzt das Wertschöpfungspotenzial tagesaktueller Grundstücksdaten und schätzt die vielfältigen Möglichkeiten der Online-Verfügbarkeit“, meint Wernher Hoffmann, Präsident des BEV.

Kataster und Grundbuch

Geführt und laufend aktuell gehalten werden die Katasterdaten von den Vermessungsämtern des BEV. Ebenso erfolge ein ständiger Abgleich mit den Daten des Grundbuchs. „Kataster und Grundbuch sind stabile Elemente unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung und bilden in ihrem Zusammenwirken die Grundlage für eine gesicherte Landadministration“, so Hoffmann.

Franz I. habe vor 200 Jahren besonderen Weitblick bewiesen, indem er die Initiative zur genauen Registrierung aller Grundstücke gestartet hat: Noch heute sei das österreichische System der (möglichst lückenlosen) Verwaltung von Grund und Boden international sehr anerkannt.

Zum Jubiläum gibt es beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen auch einen Film über Geschichte und Bedeutung des Katasters.

Link: BEV

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