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Recht

Justiz zahlt Privattarif für Häftlinge im Krankenhaus

Wien. Cannabis-Medizin, Rauchverbot in der Gastronomie und hohe Kosten durch fehlende Krankenversicherung für Häftlinge waren Thema im Gesundheitsausschuss des Nationalrats.

Im Sinne der über 1,5 Millionen SchmerzpatientInnen in Österreich forderte die Liste Pilz im Ausschuss die Freigabe von Cannabis für medizinische Zwecke.

Es sei belegt, dass Cannabisblüten effektiv wirken und auch nicht süchtig machen. Derzeit dürfen aber nur synthetische Cannabis-Präparate verschrieben werden, zeigt Abgeordneter Peter Kolba auf. Diese wirken nicht nur weniger gut, sondern verursachen auch sehr hohe Kosten für die Betroffenen. So mancher Tumorpatient gebe etwa monatlich 500 bis 600 Euro für entsprechende Arzneimittel (z.B. Dronabinol) aus. Eine Gesetzesänderung in diesem Bereich sei daher dringend notwendig.

SPÖ will Rauchverbot bewahren

Vehemente Kritik an der geplanten Aufweichung des Rauchverbots in der Gastronomie übt die SPÖ: Dies wäre ein enormer gesundheitspolitischer Rückschritt, so Abgeordnete Pamela Rendi-Wagner, zumal schon jetzt über 13.000 Österreicher pro Jahr an den Folgen des Tabakkonsums sterben.

Während in Österreich die Zahl der RaucherInnen über Jahrzehnte hinweg erstaunlich konstant geblieben ist, haben die strengeren Gesetze in fast allen europäischen Ländern dazu geführt, dass etwa Herzinfarkte, Atemwegserkrankungen und Frühgeburten signifikant zurückgegangen sind, heißt es. Außerdem würde ein allgemeines Rauchverbot den Gastwirten nicht schaden: So konnten etwa die gastronomischen Betriebe in Bayern seit der Einführung des Rauchverbots vor sieben Jahren sogar ein Umsatzplus erzielen, heißt es.

Die Bundesregierung solle daher die bestehende Regelung zum NichtraucherInnenschutz im Tabakgesetz wie vorgesehen mit 1.5.2018 in Kraft treten lassen und keine Änderungen beziehungsweise Aufweichungen vornehmen.

Krankenversicherung für Häftlinge soll Geld sparen

Für die Aufnahme von nicht arbeitenden Insassen von Justizvollzugsanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung setzen sich die Neos in einem Entschließungsantrag ein.

Vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2010 stiegen demnach die Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug laut Rechnungshofbericht von 29,34 Mio. Euro auf 73,76 Mio. Euro an.

Die hohen Ausgaben entstünden insbesondere dadurch, weil das Justizministerium bei stationären Aufnahmen in Spitälern den Privattarif abgelten müsse. Dies habe dazu geführt, dass die Gesundheitskosten pro Häftling im Jahr 2010 dreimal so hoch ausfielen wie die durchschnittlichen öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Einwohner.

Durch die Einbeziehung aller Häftlinge in das gesetzliche Krankenversicherungssystem könnten somit unnötige Mehrkosten eingespart werden, glauben die Neos. Gleichzeitig müsse darauf geachtet werden, dass es zu keiner kostenfreien Mitversicherung nicht in Österreich lebender Angehöri­ger kommt, heißt es laut Parlamentskorrespondenz im Antrag.

Link: Parlament

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