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Business, Recht, Steuer

Geldwäsche: Wann müssen Anwälte, Steuerberater anzeigen?

Wiesenfellner, Glaser, Manquet, Csoklich, Brandl ©Marko Novokmet / Linde Verlag)

Wien. Geldwäscheprävention und Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis von Anwälten und Steuerberatern zu ihren Mandanten standen im Fokus eins „ZWF-Get-together“.

Zwei plakative Fragen illustrierten gleich zu Beginn der Veranstaltung des Linde Verlags die Brisanz der Thematik:

  • Kann Honorarannahme Geldwäsche bedeuten?
  • Müssen Anwälte ihre Mandanten wegen Geldwäscheverdachts anzeigen?

Kontroverse Themen

Bei dem jährlichen Get-together der Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht (ZWF) am 18. Jänner 2018 im Finanzministerium kamen rund 120 Gäste aus Justiz, Finanz, Wirtschaft und Wissenschaft.

Sie diskutierten bei dem Netzwerktreffen unter der Leitung von az. Prof. Severin Glaser (Institut für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht, Wirtschaftsuniversität Wien) die brisante Frage: „Geldwäscheprävention – Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis zum Mandanten?“

Klaus Kornherr, Geschäftsführer des Linde Verlags, eröffnete den Abend und wies darauf hin, dass der Kampf gegen Geldwäsche ein Thema geworden sei, das mittlerweile fast alle Aspekte des Wirtschaftslebens in Österreich betreffe. „Umso wichtiger ist es, dass das ZWF-Get-together ein Forum zur Diskussion, Aufklärung und Bewusstseinsbildung zum Thema bietet“, betonte er in seiner Eröffnungsrede.

LStA Christian Manquet (Bundesministerium für Justiz) und Ministerialrat Helmut Wiesenfellner (Bundesministerium für Finanzen) gaben eingangs einen Überblick über die geltende Rechtslage.

Anschließend gingen sie auf die beiden neuen Richtlinien (5. Geldwäsche-Richtlinie und Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche) ein, die derzeit auf EU-Ebene beraten und in absehbarer Zeit eine Änderung des Strafrechts und der Präventionspflichten bedingen werden.

Honorar = Tatbestand der Geldwäsche?

Anwalt und RAK Wien-Ausschussmitglied Peter Csoklich (DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte) ging auf die Fragen der rechtsberatenden Praxis ein, etwa ob allein schon durch die Honorarannahme der Tatbestand der Geldwäsche gegeben sei.

Die Antwort? Das kommt auf die Umstände an, lässt sich die Debatte der Podiumsmitglieder zusammenfassen. Die Rechtsanwaltskammer hat dazu vor kurzem neues Informationsmaterial für ihre Mitglieder veröffentlicht, so Csocklich.

Ein wichtige Frage bei der Geldwäsche-Thematik ist, woher das Geld des Mandant kommt – und inwieweit dieses als „kontaminiert“ zu betrachten ist. Bei Verdacht auf Terrorismusfinanzierung werden die Vorschriften in Österreich wie international laufend strenger, aber nicht nur. Im Alltag relevant ist beispielsweise die Frage, ob Honorare mit Schwarzgeld bezahlt sein könnten.

Grundsätzlich sind Anwälte und Notare bei bestimmten Geschäften (u.a. Immobilien- oder Unternehmenskäufe) verpflichtet, die Identität ihrer Klienten festzustellen, und zwar auch des „wirtschaftlichen Eigentümers“. Erwirbt also ein mittelloser Mensch eine Villa um mehrere Millionen Euro, dann sollten beim Anwalt die Alarmglocken schrillen. Erfährt er nicht, von wem das Geld wirklich stammt, so ist eine Geldwäsche-Meldung fällig, lautet die Grundidee. Einen ersten Überblick zu dieser Thematik gibt das staatliche Serviceportal USP.

Kein weiteres Gold-Plating?

Das Augenmerk der Anwälte und der übrigen betroffenen Beraterberufe liegt derzeit auf der Debatte rund um die neuen Geldwäsche-Richtlinien der EU: Zu erwarten sei eine weitere deutliche Verschärfung, so die Profis bei der Podiumsdiskussion. Und vielleicht sei es ja bei der nationalen Umsetzung der 5. Geldwäsche-Richtlinie in Österreich nicht nötig, erneut „Gold-Plating“ (d.h. eine besonders strenge Umsetzung) zu betreiben, lautete ein Wunsch der Praktiker.

Vertreter der Ministerien verwiesen allerdings auf die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF), eine internationale Organisation, die Österreich bekanntlich schon mehrmals unter die Lupe genommen hat – was jedes Mal mit großer öffentlicher Aufregung verbunden war. Wir stehen also, sozusagen, unter Beobachtung.

Die Aufgaben der Steuerberater

Steuerberater Rainer Brandl (LeitnerLeitner) skizzierte die Herausforderungen, vor denen speziell Steuerberater und Wirtschaftsprüfer stehen: Wann muss der Mandant wegen Geldwäscheverdachts angezeigt werden? Auf welche Weise beeinflusst die Abgabe einer Geldwäscheverdachtsanzeige das Vertrauensverhältnis des Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers zum Mandanten und umgekehrt?

In der darauf folgenden Publikumsdiskussion kamen zahlreiche weitere Aspekte des Themas zur Sprache, die im Rahmen des anschließenden Networkings weiter vertieft wurden. Die aktuelle Ausgabe der ZWF widmet sich ebenfalls dem Thema „Geldwäscheprävention“.

Link: Linde Verlag (ZWF)

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