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Recht

Opposition macht gegen Sicherheitspaket mobil

Wien. Die Regierung hat das Sicherheitspaket eingebracht: Es bringt Polizei-Zugriff auf private Videokameras, Verbot anonymer Handys u.v.m. Die Opposition macht mobil.

Mit zwei Gesetzespaketen will die Regierung nicht nur die Sicherheit in Österreich erhöhen, sondern auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken, berichtet die Parlamentskorrespondenz: Eines dieser beiden Pakete, das Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, in der Straßenverkehrsordnung und im Telekommunikationsgesetz enthält, wurde jetzt dem Innenausschuss des Nationalrats zugewiesen.

Geplant ist auch, Personen, die mutwillig einen Polizeieinsatz auslösen, künftig zur Kasse zu bitten.

Die Ziele

Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle werden öffentliche und bestimmte private Rechtsträger verpflichtet, der Exekutive auf Ersuchen Videomaterial von Überwachungskameras im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen bzw. Echtzeitstreaming zu ermöglichen. Das gilt etwa für Verkehrsbetriebe, und Betreiber von Bahnhöfen und Flughäfen, aber etwa auch Autobahnbetreiber Asfinag.

Außerdem kann eine Aufbewahrung derartiger Videoaufzeichnungen für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen angeordnet werden, um im Bedarfsfall Zugriff auf vorhandene Daten zu haben. Gleichzeitig wird der Exekutive die Verwendung von freiwillig zur Verfügung gestelltem Videomaterial erleichtert.

Ausgebaut werden sollen auch die von der Polizei eingesetzten Kennzeichenerkennungssysteme. In Hinkunft wird es demnach nicht nur möglich sein, Kennzeichen verdeckt zu ermitteln, sondern dabei auch Informationen über den Fahrzeuglenker sowie die Fahrzeugmarke, die Fahrzeugtype und die Fahrzeugfarbe zu verarbeiten, wobei ein Abgleich mit Fahndungsevidenzen nur anhand des Kennzeichens zulässig sein wird.

Die Daten sind, sofern sie nicht für konkrete Ermittlungen benötigt werden, spätestens nach zwei Wochen zu löschen. Das gilt auch für Daten aus abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachungen – Stichwort „Section Control“ –, die den Sicherheitsbehörden künftig gleichfalls übermittelt werden müssen.

Keine anonymen Hands mehr

Ein Aus gibt es für anonyme Wertkartenhandys. Ab Jänner 2019 müssen sich KundInnen bei jedem Kauf einer SIM-Karte identifizieren, wobei unter anderem Name und Anschrift zu registrieren sind. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung drohen den Anbietern saftige Verwaltungstrafen bis zu 37.000 euro.

Einen Beitrag nicht nur zu mehr Sicherheit sondern auch zur Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls soll die gesetzliche Implementierung des Projekts „Gemeinsam.Sicher“ leisten. Die Polizei erhält demnach ausdrücklich die Ermächtigung, künftig auf regionaler Ebene Sicherheitsforen unter Einbindung der Bevölkerung bzw. privater Initiativen einzurichten. Sie sollen unter anderem zur Gefahrenprävention beitragen und das Bewusstsein für Sicherheitsrisiken fördern.

Kostenersatzpflicht für Polizeieinsätze

Abseits der Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit soll schließlich auch eine Kostenersatzpflicht für mutwillig ausgelöste Polizeieinsätze eingeführt werden. Wer vorsätzlich eine falsche Notmeldung auslöst oder sich grob fahrlässig in Gefahr begibt, muss künftig damit rechnen, die Einsatzkosten in Form eines Pauschalbetrags aufgebrummt zu bekommen.

Das kommt etwa bei übermäßigem Leichtsinn oder übergroßer Risikobereitschaft bei Sportausübung zum Tragen. Jährlich werden rund 250 bis 300 Personen von den Hubschraubern des Innenministeriums unverletzt geborgen, in rund 150 Fällen werde künftig die Möglichkeit bestehen, die Kosten dafür zu verrechnen, heißt es dazu in den finanziellen Erläuterungen zum Entwurf. Das soll jährliche Einnahmen in der Höhe von rund einer halben Million Euro bringen.

Präzisiert werden auch die Bestimmungen über die Kostenersatzpflicht bei Fehlalarmen technischer Alarmeinrichtungen.

Der Zeitplan

In Kraft treten soll die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz grundsätzlich mit Ablauf des Tages der Kundmachung. Die neuen Bestimmungen zur Herausgabepflicht von Videoaufzeichnungen werden allerdings erst ab März 2019 gelten.

Wer der Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500 €, im Wiederholungsfall werden bis zu 2.300 € fällig. Auch für andere Verwaltungsübertretungen wie die Missachtung von Betretungsverboten gilt künftig die höhere Strafdrohung im Wiederholungsfall.

Die Kosten für das Sicherheitspaket werden für die nächsten fünf Jahre in Summe auf rund 20 Mio. € geschätzt. Darunter fallen neben notwendigen Personalressourcen auch Anschaffungskosten für erforderliche Videoauswertungs- und Verarbeitungssysteme und für Speicherplatzkapazitäten sowie der Kauf von 10 stationären und 20 mobilen Kennzeichenerkennungssystemen.

Das Strafprozessrechtsänderungsgesetz

Der zweite Teil des Sicherheitspakets wurde dem Justizausschuss zugewiesen. Das so genannte Strafprozessrechtsänderungsgesetz sieht unter anderem den Einsatz von Spionagesoftware zur Überwachung von Internet-Kommunikation sowie eine anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung in Form eines „Quick Freeze“-Modells vor.

Noch bevor die parlamentarischen Beratungen über das Sicherheitspaket begonnen haben, hat sich die Liste Pilz festgelegt. Sie fordert die Regierung in einem Entschließungsantrag auf, von der Verabschiedung des Pakets sowie aller weiteren geplanten Überwachungsmaßnahmen, die auf Kosten der individuellen Freiheit gehen, Abstand zu nehmen und stattdessen grundrechtskonforme Alternativen zu prüfen.

Abgeordneter Alma Zadić geht es außerdem um eine umfassende Evaluierung bereits bestehender Ermittlungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden und zeitliche Befristungen neuer Überwachungsmethoden.

Das von der Regierung vorgeschlagene Sicherheitspaket greife tief in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger ein und sei ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat, begründet die Abgeordnete ihre Initiative. Freiheit vor permanenter Überwachung und eine offene Gesellschaft seien aber unabdingbare Voraussetzungen einer funktionierenden Demokratie, die es zu schützen gelte.

Link: Parlament

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