Im Überblick. Uber muss seine Dienste in Wien stoppen, will aber wiederkommen. Konkurrent Taxify ist noch unterwegs, doch die Angst fährt mit. Und Manz nimmt Bitcoin ins Visier – per Spezialtagung.
Die US-Onlineplattform für Fahrtendienste Uber muss in Wien ihre Dienste einstellen: Der Wiener Taxivermittler 40100 hat einen systematischen Verstoß gegen Gewerberecht geortet und dagegen mit Anwalt Dieter Heine geklagt, nun hat das Handelsgericht Wien eine Einstweilige Verfügung gegen Uber erlassen.
Ein Hauptpunkt bei der Klage ist, dass Fahrtendienstleister im Gegensatz zu Taxis die sogenannte „Rückkehrpflicht“ laut Mietwagenverordnung einhalten müssen: Ihre Fahrzeuge müssen also zwischen zwei Fahrten zur Zentrale zurückkehren, was die privaten Uber-Fahrer anscheinend nicht tun. Uber wehrt sich und hat angekündigt, möglichst rasch wieder in Betrieb zu gehen, der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten.
Taxify bleibt in Fahrt…
Weiter unterwegs ist der europäische Konkurrent Taxify, der ebenfalls Mobilitätsdienste anbietet: Das Unternehmen befürchtet laut einer Aussendung jedoch ausdrücklich „negative Auswirkungen für die Konsumenten und eine Verzerrung des freien Wettbewerbs“ durch die (vorläufige) Gerichtsentscheidung.
Eine sinnvolle Regelung für Mobilitätsangebote wäre ein wichtiger Schritt in der digitalen Transformation und würde den Menschen mehr Wahlmöglichkeiten bieten, die zu einer Entlastung des Individualverkehrs führen, wie es heißt. „Wir arbeiten eng mit nationalen und europäischen Regierungen zusammen, um Rahmenbedingungen zu definieren, damit die Menschen vom technologischen Fortschritt profitieren können“, so Taxify Country General Manager Florian Löschenberger.
Taxify ist eine internationale Ride-Sharing-Plattform, die in Tallinn (Estland) gegründet wurde, wo sich auch die Firmenzentrale befindet. Heute ist man laut den Angaben weltweit in 27 Ländern auf fünf Kontinenten tätig.
Cybergeld, Blockchain und mehr
Den Kryptowährungen wie Bitcoin und der zugrundeliegenden Technologie der Blockchain widmet sich eine Spezialtagung der Manz Akademie am 29. Mai 2018: Die rechtliche Einschätzung sei für viele Juristen doch noch mit einem großen Fragezeigen behaftet, wie es beim Veranstalter heißt.
Dem abhelfen soll Niklas J.R.M. Schmidt, Partner bei Wirtschaftskanzlei Wolf Theiss. Schmidt ist Anwalt und Steuerberater, und tatsächlich sind steuerliche Aspekte ein großer Teil des Veranstaltungsprogramms. Dabei geht es etwa um die ertrags- und umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin-Käufen und -Verkäufen.
Weitere Fragen, die behandelt werden: Wie kommt es zum Eigentumserwerb an einer Cyberwährung? Welche aufsichtsrechtlichen Konsequenzen hat ihr Einsatz? Wofür sind FMA, Gewerbeordnung, usw. zuständig? Auch Börsen, Technik usw. werden betrachtet.