Wien. Das „Kostenhandbuch“ von Josef Obermaier ist in der 3. Auflage bei Manz erschienen: Es behandelt den Kostenersatz im Zivilprozess und Verfahren außer Streit.
Das Buch biete einen systematischen Überblick über das Kostenrecht in den zivilgerichtlichen Verfahren, heißt es beim Verlag Manz: Dafür wurden tausende – auch unveröffentlichte – Entscheidungen der Rechtsmittelgerichte und die gesamte relevante Lehre für den Praktiker aufbereitet.
Der Inhalt
Neu in der 3. Auflage sind Kapitel über Verfahrenshilfe und Justizverwaltungsverfahren in Gebührensachen. Behandelt werden insgesamt u.a.:
- Zivilprozess
- Arbeits- und sozialgerichtliches Verfahren
- Exekutions- und Provisorialverfahren
- Verfahren außer Streitsachen
- Wert des Streitgegenstands
- Anwaltliches Honorarrecht
- Verfahrenshilfe: Erlöschen, Entziehung, Nachzahlung
- Justizverwaltungsverfahren in Gebührensachen
Autor Dr. Josef Obermaier, Vizepräsident des LG Wels, ist auf das Kostenrecht spezialisiert und betreut die Rubrik „Kostenseitig“ in der ÖJZ.
Link: Manz