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Business, Recht

Österreich bessert aus bei Pauschalreisen & Co

Regierungsvorlagen. Beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe sowie bei der EU-Pauschalreiserichtlinie will Österreich jetzt EU-Vorgaben erfüllen.

Die Vorgaben der Europäischen Union beim Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sollen durch eine Regierungsvorlage umgesetzt werden, die den Wirtschaftsausschuss des Nationalrats jetzt erreicht hat, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Eine Änderung der Gewerbeordnung wiederum regelt den Insolvenzschutz bei Pauschalreisen im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht.

Standards für Strom-, Wasserstoff- und Erdgastankstellen

Das von der Regierung vorgelegte Bundesgesetz diene der Umsetzung einer EU-Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und soll gleichzeitig ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren beenden.

Der Entwurf legt im Einzelnen Verordnungsermächtigungen fest, um die Implementierung der erforderlichen technischen Spezifikationen für Strom-, Wasserstoff- und Erdgastankstellen zu gewährleisten. Normiert werden darüber hinaus auch bestimmte Pflichten, die der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Ladepunktes zu erfüllen hat.

Insolvenzschutz bei Pauschalreisen

Durch Änderungen in der Gewerbeordnung werden weiters die Vorgaben der Europäischen Union betreffend den Insolvenzschutz bei Pauschalreisen umgesetzt. Die Regierungsvorlage enthält entsprechende Verordnungsermächtigungen und richtet zudem eine zentrale Kontaktstelle beim Wirtschaftsministerium zur Erleichterung der Verwaltungszusammenarbeit mit diesbezüglichen Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten ein.

Durch den Einbau des Verzeichnisses der Reiseveranstalter in das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) werde überdies sämtlichen aus der Pauschalreiserichtlinie resultierenden Meldeverpflichtungen – insbesondere dem Nachweis des Insolvenzschutzes – auf elektronischem Weg nachgekommen.

Link: Parlament

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