Gesetzesflut. Der Gesetzgeber verlangt Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern einiges ab. Compliance, Corporate Governance-Berichte, CFR-Berichte, DSGVO, Private Enforcement im Kartellrecht, WiEReG, Whistle Blowing Hotlines…
Damit sind nur einige der gesetzlichen Bestimmungen erwähnt, die die unternehmerische Freiheit zunehmend reglementieren. Hinzu kommen interne Kontroll- und Risikomanagement-Systeme, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder dazu zwingen, sich nolens volens immer am aktuellen Stand zu halten, heißt es bei Wirtschaftskanzlei CMS: Dort will man Vorstände und Aufsichtsräte mit einer Veranstaltungsreihe zu neuen Bestimmungen für Aktiengesellschaften up to date halten.
Das neue Veranstaltungsformat
Die Eventserie fand nun in dieser Form erstmals im April und Mai 2018 statt und richtete sich direkt an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Aktiengesellschaften, heißt es weiter. Eingeladen hat der CMS-Partner und bekannte Wirtschaftsanwalt Johannes Reich-Rohrwig. Thema im engeren Sinn waren die zahlreichen neuen gesetzlichen Bestimmungen rund um die Aktiengesellschaft (AG).
Rund 50 Vorstände und Aufsichtsräte österreichischer Unternehmensgruppen haben bei den CMS Business Breakfasts teilgenommen, heißt es weiter. „Selbstverständlich geht es für Vorstände und Aufsichtsräte darum, über einen rechtlich perfekten Informationsstand zu verfügen und nichts falsch zu machen“, so Reich-Rohrwig: Die Eventserie sollte neben persönlicher Sicherheit auch eine „Handlungsanleitung für knifflige Situationen“ vermitteln.
Zum Inhalt der Events
Nicht nur die kürzlich in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das wirtschaftliche Eigentümerregister-Gesetz (WiEReG) standen auf der Agenda. Auch Themenkomplexe wie „Nützliche Gesetzesverletzung“, persönliche Haftung sowie Fragen, ob die Gesellschaft über Vorstände persönlich verhängte Strafen ersetzen darf, wenn dem Unternehmen aus der Gesetzesverletzung ein Vorteil entstanden ist, riefen großes Interesse auf Seiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hervor, heißt es weiter.
So stand Update I – neben DSGVO und WiEReG – ganz im Zeichen von den Auskunftspflichten bei der Hauptversammlung, den Dokumentationspflichten für Verrechnungspreise sowie von Nachhaltigkeits- und CSR-Bericht. Ebenso waren die neuen Pflichten zur Diversität im Aufsichtsrat ein Thema.
Ein weiterer Fokus lag beim zweiten Termin auf Haftungsrisiken, Sorgfalt und Treuepflicht. Konkret wurden hier unter anderem auch Fragen rund um Ermessensspielräume und die Business Judgement Rule, Verschwiegenheitspflichten und Wettbewerbsverbote beantwortet.
Zum Abschluss der CMS Eventserie standen beim dritten Business Breakfast kartell-, verwaltungs- und arbeitsrechtliche Fragen sowie börserechtliche Pflichten im Mittelpunkt. Darüber hinaus wurden aber auch das Legalitätsprinzip, „nützliche Gesetzesverletzungen“ und D&O-Versicherungen für Unternehmensleiterinnen und -leiter diskutiert.
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