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Recht

Abgas-Klagen: VKI will 6000 Euro pro VW-Kunde

Wien. Die VKI-Sammelklagen gegen VW sind die „größte Klagswelle der Zweiten Republik“, so die Verbraucherschützer.

Am 18. September 2015 hat Volkwagen (VW) die Abgasmanipulationen erstmals öffentlich eingestanden. Drei Jahre sind seitdem vergangen und somit verstreichen am 18. September 2018 – also morgen – möglicherweise erste Verjährungsfristen für Ansprüche von Geschädigten des VW-Abgasskandals, heißt es beim VKI.

Die Klagewelle in harten Zahlen

Da vonseiten der Volkwagen AG keine Bereitschaft für eine außergerichtliche Entschädigung bestanden habe, hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Frühjahr 2018 im Auftrag von Sozialministerium (BMASGK) und Bundesarbeitskammer (BAK) und mit Unterstützung der Roland ProzessFinanz AG eine Sammelklagen-Aktion gestartet.

Die Klagen wurden jetzt an allen 16 österreichischen Landesgerichten eingebracht:

  • Der Gesamtstreitwert beträgt laut den Angaben rund 60 Millionen Euro.
  • Bis zum 20.5.2018 haben sich über 10.000 geschädigte Verbraucher für die Teilnahme an den Sammelklagen angemeldet. Der VKI habe die Fälle geprüft und Anfang September 9.872 Fälle bei Gericht eingeklagt.
  • Es wurden dafür 16 Sammelklagen bei 16 Landesgerichten in Österreich gegen die VW AG eingebracht. Damit handele es sich um die größte bisher dagewesene Klagswelle in Österreich.

Und worin liegt der Schaden?

Der Schaden für die betroffenen Verbraucher bestehe darin, dass sie für ihre Fahrzeuge zu viel bezahlt haben bzw. dass ihre Fahrzeuge von einer Wertminderung betroffen sind.

Aufgrund umfangreicher Erhebungen unter Einbeziehung von Sachverständigen wurde in den Sammelklagen ein Schaden von 20 Prozent des Kaufpreises eingeklagt, so der VKI. Daneben werde bei jenen Fahrzeugen, die sich noch im Besitz der Betroffenen befinden, eine Haftung von VW für Folgeschäden geltend gemacht, insbesondere im Zusammenhang mit dem von VW nachgereichten Softwareupdate.

Insgesamt beläuft sich der Streitwert aller 16 Sammelklagen auf rund 60 Millionen Euro – im Durchschnitt 6.000 Euro pro Fall. Wenn ein Konsument z.B. einen VW Tiguan um 30.500 Euro gekauft hat, klagte der VKI eine Wertminderung von 20 Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz ein – in diesem Fall 6.100 Euro.

Hinzu komme ein Feststellungsbegehren, das mit 500 Euro bewertet wird. Insgesamt mache der VKI daher Ansprüche mit einem Streitwert von 6.600 Euro für den Konsumenten gerichtlich geltend. Dabei arbeitet der VKI mit den Anwälten Alexander Klauser (Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH) und Michael Poduschka (Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH) zusammen, mit denen das Konzept zu den VW-Sammelklagen gemeinsam entwickelt wurde.

Der Prozessfinanzierer Roland ProzessFinanz AG aus Köln hat die Finanzierung und damit das Prozesskostenrisiko der 16 Sammelklagen übernommen. Die Verbraucher tragen daher keinerlei Prozesskostenrisiko, müssen aber – ausschließlich im Erfolgsfall – eine Erlösbeteiligung (Erfolgsquote) an Roland abführen, so der VKI.

„Der Startschuss für die Sammelklagswelle ist gefallen, jetzt werden wir alles daran setzen, dass Verbraucherrechte – so wie in anderen Massenschadenfällen – auch gegen VW erfolgreich durchgesetzt werden und die Machenschaften bei VW nicht folgenlos bleiben,“ so Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI.

Link: VKI

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