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Bildung & Uni, Business, Recht, Steuer

Buch: Wann müssen Anwälte, Berater warnen?

©LexisNexis

Eine Haftungsfrage. Mit den Krisenwarnpflichten von Rechts- und Wirtschaftsberatern (also Steuerberatern, Anwälten u.a.) beschäftigt das gleichnamige Buch.

Mit dem BGH-Urteil IX ZR 285/14 vom 26.01.2017 ist die Frage, wann Berater ihre Klienten darauf hinweisen müssen, dass sich diese in einer wirtschaftlichen Krise befinden,  auch in Österreich in den Fokus von Wissenschaft und Praxis gerückt, heißt es bei Verlag LexisNexis. Mit Beratern sind hier Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder – also Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – und Unternehmensberater gemeint.

Von besonderer haftungsrechtlicher Relevanz sei hier die Frage, ob eine Pflicht zur Krisenwarnung auch „außerhalb des Beratungsauftrags“, also als bloße Schutz- und Aufklärungspflicht, entstehen kann.

Der Inhalt

Das nun in 3. neu bearbeiteter Auflage erschienene Werk untersuche, wie Krisenwarnpflichten dogmatisch zu begründen sind, auf welchen Rechtsgrundlagen sie beruhen und welche Beurteilungskriterien für das Vorliegen, den Inhalt und den Umfang von Krisenwarnpflichten relevant sind.

Weiters geht es um die für die Praktiker wohl brennendste Frage: Wann führt die Verletzung von Krisenwarnpflichten durch einen Berater auch zu einer Haftung gegenüber Dritten – insbesondere den Leitungsorganen einer Gesellschaft, den Gesellschaftern und last but not least den Gläubigern?

Denn genau damit – der Haftung des Steuerberaters bei einem Insolvenzverschleppungsschaden – beschäftigte sich das deutsche Höchstgericht in seinem aufsehenerregenden Urteil.

Die österreichische Sicht und der Autor

In dem Buch geht es auch um die österreichische Judikatur und Literatur zu Schutz-, Fürsorge- und Aufklärungspflichten von Beratern sowie die Grundlagen der Haftung von Sachverständigen nach §§ 1299, 1300 ABGB, usw. Darüber hinaus finden sich Praxishinweise zur effektiven Haftungsvermeidung, wie es der Verlag formliert.

Der Autor der Monografie, Dr. Klaus Pateter, LL.M. (Columbia) war Universitätsassistent am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz und Rechtsanwaltsanwärter bei Held Berdnik Astner & Partner in Graz. Künftig ist er Associate bei CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte in Wien.

Link: LexisNexis

 

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