Wien. Rechtswissenschaftlich setzt sich Clemens Jenny mit Zivilverfahrensrecht und Verjährung auseinander.
Das Werk beschäftigt sich mit der Frage, wie Rechtsinhaber ihre privatrechtlichen Ansprüche geltend machen müssen, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern und ihre Rechte zu wahren, so Verlag Manz: Nach § 1497 ABGB ist dafür ein „Belangen“ erforderlich, welches jedoch nicht näher definiert werde.
Der Inhalt
Autor Jenny – er war Universitätsassistent am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz – erarbeite in dem neuen Werk das dogmatische Grundgerüst der Verjährungsunterbrechung und stellt die konkrete Ausgestaltung der Rechtsverfolgung im Einzelfall dar. Dazu kommen ein rechtspolitischer Ausblick und Reformideen. Aus dem Inhalt:
- Klagsführung im streitigen Verfahren
- Antragstellung im Verfahren außer Streitsachen
- Privatbeteiligtenanschluss im Strafverfahren
- Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
- Klagsführung im Schiedsverfahren
- Antragstellung im Exekutionsverfahren
Link: Manz