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Recht, Veranstaltung

Neues von den Kanzleien Hasch & Partner, Müller und KWR

Wien. Kanzlei Hasch & Partner widmet sich der Novelle zur Wiener Bauordnung, Müller Partner dem Wohnrecht. Und die KWR Corporate Lounge warf einen Blick auf die Zukunft Europas.

Die Anwaltskanzlei KWR veranstaltete „KWR Corporate Lounge“ widmet sich jährlich rechtlichen und rechtspolitischen Themen. Nun fand die Podiumsdiskussion am 21. 11. 2018 zum 13. Mal im Dachgeschoss des Wiener Justizpalastes statt. Unter der Moderation von Jörg Zehetner (KWR) diskutierten vor 130 Gästen Univ.-Prof. Wolfgang Brandstetter (Mitglied des Verfassungsgerichtshofs und Ex-Justizminister), Claudia Gamon (Abgeordnete zum Nationalrat, Europasprecherin Neos), Univ.-Prof. Alina-Maria Lengauer (Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung der Universität Wien) und Lukas Mandl (Mitglied des Europäischen Parlaments, Vizepräsident der Versammlung der Regionen Europas) die Zukunft Europas.

Im Zentrum der Diskussion standen die Herausforderungen an die Europäische Union im Lichte der Entwicklungen der letzten Jahre: 2005 scheiterte das Inkrafttreten einer Verfassung für Europa an Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden, hinzu kamen und kommen Wirtschaftskrisen und mangelnde Budgetdisziplin einzelner Mitgliedstaaten, das Brexit-Referendum im Jahr 2016 und die Einleitung von Art. 7 Verfahren gegen Polen und Ungarn. In letzter Zeit verstärke sich zudem der Eindruck, dass Europa auch technologisch den Anschluss verliere.

Dennoch waren sich die Diskutanten einig, dass man nicht unbedingt von einer Krise sprechen müsse, heißt es: Vieles wurde schon erreicht, vieles müsse noch umgesetzt und verbessert werden. Das Flugzeug mit seinen Flügeln gebe es schon, man müsse aber noch am Fahrgestell arbeiten, so Wolfgang Brandstetter.

Bauträger-Frühstück bei Müller Partner

Am 21. November 2018 luden Manuela Maurer-Kollenz und Claudia Fleischhacker-Hofko zum Bauträger-Frühstück in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner. Es ging diesmal um „Verwaltung der Liegenschaft – Eigentümergemeinschaft und Hausverwaltung“.

So ist nach Wohnungseigentumsgesetz die Abtretung diverser Ansprüche eines Wohnungseigentümers an die Eigentümergemeinschaft möglich – und werde in der Praxis auch vermehrt in Anspruch genommen. So können nicht nur Ansprüche auf mängelfreie Herstellung von allgemeinen Teilen einer Wohnungseigentumsanlage an die Eigentümergemeinschaft zur Verfolgung gegenüber einem Bauträger abgetreten werden, sondern auch Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, die ausschließlich Wohnungseigentumsobjekte betreffen wie es heißt.

Maurer-Kollenz beleuchtete etwa Erfordernisse einer wirksamen Abtretung sowie die konkreten Beschlussthemen. „Das jüngst ergangene OGH-Judikat 5Ob16/18s zeigt deutlich, dass die formal richtige Vorgehensweise Voraussetzung dafür ist, um liegenschaftsbezogene Ansprüche der Wohnungseigentümer richtig und damit erfolgreich verfolgen zu können“, so Maurer-Kollenz.

Ein Blick auf die neue Bauordnung

Wien gibt sich eine neue Bauordnung: Mit dieser Novelle soll die Bauordnung für Wien, das Wiener Kleingartengesetz 1996, das Wiener Garagengesetz 2008, das Wasserversorgungsgesetz und das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 geändert werden.

Die Begutachtungsfrist der Bauordnungsnovelle ist am 13. 9. 2018 abgelaufen. Nach Behandlung im Wohnbauausschuss Ende Oktober wurden noch kleine Korrekturen vorgenommen. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist mit Jahresende 2018 zu erwarten, informiert Kanzlei Hasch & Partner in aktuellen Klientennews: Vorab wurde bekanntlich bereits ein Initiativantrag zum Schutz von Gründerzeithäusern angenommen.

 

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