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Recht

Verbrecherjagd per Section Control und mehr

Parlament. Die Polizei jagt Verbrecher über Section Control-Kameras. Und die SPÖ will das Erstauftraggeber-Prinzip für Immobilienmakler.

Im Zuge der Verabschiedung des Sicherheitspakets im vergangenen April wurde den Sicherheitsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, Daten von stationären Section-Control-Kameras systematisch auszuwerten. Und tun sie das inzwischen auch? Ein Bericht der Parlamentskorrespondenz kündigt es an.

In einer parlamentarischen Anfrage-Beantwortung hielt Innenminister Herbert Kickl vor kurzem fest, dass die gesetzlich verfügbare Möglichkeit bisher nicht genutzt worden sei. Sobald die technischen Voraussetzungen vorliegen, werde aber ein Pilotversuch gestartet.

Demnach sollen im Rahmen von Schwerpunktaktionen die von den Kameras aufgezeichneten Bilddaten von der für die Verkehrsüberwachung zuständigen Behörde an die Landespolizeidirektion übermittelt werden, wo ein Abgleich der Fahrzeugkennzeichen mit der Fahndungsevidenz geplant ist.

Etwaige Treffer würden dann via Funk an vor Ort befindliche Kontrollteams weitergeleitet, die das Fahrzeug anhalten sollen. Ist das Pilotprojekt erfolgreich, könnte es auf weitere Section-Control-Anlagen an neuralgischen Punkten – etwa in Grenznähe – ausgedehnt werden. Ein konkreter Ort für den Pilotversuch wird im Bericht nicht genannt.

Erstauftraggeber-Prinzip bei Maklerprovisionen?

Die SPÖ tritt für ein Erstauftraggeber-Prinzip für Provisionen ein, die bei Verträgen über Wohnungen und Wohnräume anfallen. Abgeordnete Ruth Becher (SPÖ) hat einen Initiativantrag mit einer entsprechenden Formulierung des §17 des Maklergesetzes eingebracht (der natürlich die Stimmen einer Regierungspartei bräuchte, was unwahrscheinlich ist).

Demnach sollen Makler nur dann von Wohnungssuchenden eine Provision fordern können, wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht und ein Vertrag über Wohnungen oder Wohnräume zustande kommt. Diese dürfen aber laut Erstauftraggeber-Prinzip der MaklerIn bei Abschluss des Maklervertrags mit den Wohnungssuchenden noch nicht von der Gegenseite (Vermieter, Verkäufer etc.) bekannt gegeben bzw. auf andere Weise bekannt geworden sein. Für Verstöße gegen diese Bestimmung stellt sich die SPÖ die Möglichkeit einer Geldstrafe bis 25.000 Eur vor.

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