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Finanz

FMA hebt Höchstbetrag von Bauspardarlehen an

Bausparen. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit 25. Februar den Höchstbetrag der Bauspardarlehen angehoben.

Es handelt sich dabei um den Höchstbetrag, den einzelne Bausparer erlangen können: Dieser steigt von bisher 180.000 Euro auf nun 220.000 Euro. Bausparern stehe damit für ihre Wohnraumfinanzierung durch Bausparkassen ein um 22% höherer Finanzierungsrahmen zur Verfügung.

Im selben Schritt werden auch der Höchstbetrag für unbesicherte Bauspardarlehen von € 25.000 auf € 30.000, sowie der Mindestbetrag für Großbausparverträge von € 360.000 auf € 440.000 angehoben.

Erste Erhöhung nach einem Jahrzehnt

Die FMA übt damit eine Ermächtigung aus dem Bausparkassengesetz aus, diese Höchst- bzw. Mindestbetragsgrenzen per Verordnung festzulegen. Sie hat dabei auf die Stabilität der Bausparkassen und das volkswirtschaftliche Interesse an einer funktionsfähigen Wohnbaufinanzierung Bedacht zu nehmen. Die Betragsgrenzen waren zuletzt im Jahr 2010 angepasst worden.

Link: FMA

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