Wien. Der Vertrag ist das täglich‘ Brot des Juristen – und doch hält die Vertragserstelltung ihre Tücken bereit, heißt es bei Verlag Manz. Das überarbeitete Vertragshandbuch soll helfen.
Jetzt sind Band 1 und 2 in 3., neu bearbeiteter, ergänzter und aktualisierter Auflage erschienen. Helfen soll die Neuauflage konkret bei Fragen wie: Was darf man auf keinen Fall vergessen? Welche Elemente sind optional möglich? Und was genau gilt es zu einzelnen Punkten und Sonderfällen zu beachten?
Das „Wiener Vertragshandbuch“ biete zu jedem Vertragstyp Vorbemerkungen, Mustertexte, Anmerkungen und Judikatur sowie Literaturfundstellen. Der Inhalt ist auch in der RDB Rechtsdatenbank verfügbar.
Inhalt und Herausgeber
- Band 1 widmet sich vertragsvorbereitenden und -begleitenden Maßnahmen sowie Schiedsklauseln. Außerdem werden der Unternehmenskauf, Bau-, Konzessionsverträge, das Vergaberecht, Kreditsicherung, Finanzierungsverträge sowie Bankrecht betrachtet.
- In Band 2 geht es um Vertriebsverträge, Internationales Transportrecht, Energie und Telekommunikation, Patent- und Know-how-Lizenzverträge, Markenrecht, Diensterfindungsrecht, Forschungs- und Entwicklungsverträge, Urheber- und Verlagsrecht sowie Sportsponsoring.
Die Herausgeber sind Hon.-Prof. Univ.-Doz. Dr. Christian Hausmaninger, LL. M. (Harvard), (Gründungspartner Hausmaninger Kletter Rechtsanwälte), DDr. Alexander Petsche, MAES (Brügge) (Partner bei Baker McKenzie) und Dr. Claudine Vartian (Partnerin bei DLA Piper Weiss-Tessbach). Zahlreiche Fachautoren haben mitgewirkt.
Link: Manz