Exporteure. Erleichterungen für regionale Hauptsitze multinationaler Unternehmen sollen den chinesischen Markt etwas weiter öffnen.
Mit 1. September 2019 traten in der Handels-Drehscheibe Shanghai neue gesetzliche Bestimmungen für regionale Hauptsitze multinationaler Unternehmen in Kraft, so die Außenwirtschaftsorganisation (Wirtschaftskammer Österreich).
Die neuen Regelungen zielen darauf ab, den chinesischen Markt für ausländische Investitionen weiter zu öffnen. Das ist durchaus ein positiver Faktor in jenen internationalen Handelsstreitigkeiten, die den gerade gefeierten 70. Geburtstag der Volksrepublik China überschatten. Doch gehen die Veränderungen vielen Beobachtern nicht weit genug.
Was jetzt neu wird
Änderungen gibt es in Shanghai laut AWO insbesondere bei den minimal benötigten Finanzierungs- und Investitionskapazitäten der ausländischen Muttergesellschaft sowie bei der Rechtsform der „Regional Headquarter (RHQ)“ bzw. der „Headquarter Institution (HI)“.
So müssen diese beispielsweise keine gänzlich ausländisch finanzierten Unternehmen bzw. Niederlassungen mehr sein und können nun auch über ein geringeres eingetragenes Kapital (Nominalkapital) verfügen.
Bereits 2017 hat Shanghai die Regeln für ausländisch finanzierte Management- („ManCos“) und Holdinggesellschaften („HoldCos“) gelockert. Seither konnten sich Unternehmen bei Erfüllung bestimmter Kriterien als ein „Regional Headquarter“ (RHQ) bzw. als „Headquarter Institution“ (HI), welches aufgrund niedrigerer Eintrittsvoraussetzungen auch Quasi-RHQ genannt wird, anerkennen lassen, so die AWO. Rund 700 solche Hauptgeschäftsstellen ausländischer Konzerne soll es mittlerweile in Shanghai geben.