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Finanz, Recht

FMA glättet Pflicht-Zins der Versicherer in Corona-Krise

Versicherungen. Die Finanzmarktaufsicht FMA hat in der Corona-Krise die Regeln für Versicherer geändert: Die Zinszusatzrückstellung (ZZR) richtet sich künftig nach dem 5-Jahres-Schnitt.

Die FMA hat konkret mit einer Novelle zur Versicherungsunternehmen-Höchstzinssatzverordnung (VU-HZV) die Formel für die Berechnung der Zinszusatzrückstellung (ZZR) angepasst: Diese richtet sich wie bisher nach der sogenannten „umlaufgewichtete Durchschnittsrendite österreichischer Bundesanleihen“ (UDRB), also einem bedeutenden Marktzinssatz.

Die UDRB wird seit April 2015 durch die Nationalbank (OeNB) berechnet und veröffentlicht. Sie ersetzt die Sekundärmarktrenditen (Ausnahme: SMR Banken), die bis dahin als Referenzzinssatz für Gesetze und Verträge genutzt wurden, so die OeNB. Damit ist sie auch für die Versicherer entsprechend wichtig. Doch künftig wird ein längerer Durchschnittswert herangezogen.

Es ist laut FMA-Angaben nun für die Berechnung des Referenzzinssatzes nicht mehr die UDRB des vorherigen Jahres heranzuziehen, sondern ein Durchschnitt der UDRB der vergangenen fünf Jahre. Die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Je länger die Beobachtungsperiode, desto mehr werden kurzfristige Ausreißer (nach oben und nach unten) ausgeglichen. Laut Nationalbank liegt die UDRB derzeit bei -0,119 Prozent, also deutlich im Minus. Anfang 2019 waren es noch +0,245 Prozent. Und die Corona-Krise könnte laut Meinung von Marktbeobachtern durchaus noch für weiteren Druck auf die Zinsen sorgen. Dabei haben sich die Marktteilnehmer eigentlich seit Langem höhere Zinsen erhofft.

Doch Zinsen wie Inflation sind im Keller – trotz aller Bemühungen der Zentralbanken. „Seit der globalen Finanzkrise liegt die Inflation mit einer durchschnittlichen Rate von 1,3 Prozent in der Eurozone und 1,6 Prozent in den USA hartnäckig unter der historischen Norm und den Zielwerten der Notenbanken“, erinnert etwa Jupiter Asset Management in einer aktuellen Analyse.

„Sichern und entlasten“

Die FMA sichere mit ihrer Maßnahme nun jedenfalls die garantierten Ansprüche in der klassischen Lebensversicherung und entlaste gleichzeitig die Versicherungsunternehmen, heißt es. Für Versicherungsunternehmen sei es in der klassischen Lebensversicherung wegen des nun schon lange anhaltenden Niedrigzinsumfelds schwierig, die in der Hochzinsphase abgegebenen Garantieleistungen bei diesem Produkt am Kapitalmarkt dauerhaft zu erwirtschaften.

Die FMA habe daher bereits 2015 die Bildung einer Zinszusatzrückstellung (ZZR) verordnet, um die langfristige Erfüllung der Garantien sicherzustellen. Das herrschende schwierige wirtschaftliche Umfeld hat die Volatilität auf den Kapitalmärkten massiv verschärft und auch die für die Berechnung des Dotierungserfordernisses der ZZR sehr wesentliche umlaufgewichtete Durchschnittsrendite österreichischer Bundesanleihen (UDRB) erfasst.

Dies beeinträchtige für Versicherer insbesondere die Planbarkeit der Dotierung für langfristige Verbindlichkeiten. Die FMA habe daher die Formel zur Berechnung der ZZR angepasst, um die Dotierungserfordernisse zu glätten.

Derzeit ist die Zinszusatzrückstellung bereits mit rund € 1,1 Mrd. dotiert, hält der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller, in einer Aussendung fest: „Die Anpassung der Dotierungsformel stellt einerseits sicher, dass das Zielniveau gemäß der dynamischen Formel von derzeit in etwa € 1,5 Mrd. plangemäß bis 2024 erreicht wird.“

Andererseits entlaste sie die Versicherungsunternehmen, indem sie die jährlichen Dotierungserfordernisse der ZZR „glättet und verstetigt, wodurch sie diese besser planen können. Insbesondere stellen wir durch diese Maßnahme aber sicher, dass die in der Hochzinsphase den Versicherungskunden gegebenen Garantieversprechen in der Lebensversicherung auch in diesen anhaltend schwierigen Zeiten eingehalten werden können“, so der FMA-Vorstand.

 

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