Geld zurück. Beim Vergleich von VKI und Wien Energie zur Preisanpassung endet die Antragsfrist heute in einer Woche.
Wien Energie-Kunden können sich eventuell noch bis 31. August 2020 Geld zurückholen: Die Verbraucherschützer des VKI weisen auf den Ablauf der Frist hin.
Ein Präzedenzfall
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte 2019 in einem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) eine Preisanpassungsklausel der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) für unzulässig erklärt. Diese Entscheidung hat nicht nur Auswirkungen auf die Kunden der EVN. Nach Rechtsauffassung des VKI müssen alle Energieanbieter, die auf der Grundlage vergleichbarer Preisanpassungsklauseln Tariferhöhungen durchgeführt haben, ihren Kunden die Preisaufschläge zurückerstatten.
Auch die Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG hatte eine solche Klausel in Verwendung. Im Juni einigten sich VKI und Wien Energie auf einen Vergleich: Betroffene Kunden erhalten eine Gutschrift in Form von Gratis-Energie-Tagen. Alternativ gibt es die Möglichkeit, sich den Betrag per Banküberweisung auszahlen zu lassen. Dafür ist eine kostenlose Anmeldung beim VKI nötig. Die Anmeldefrist endet demnächst: Auszahlungen können noch bis 31. August 2020 beantragt werden.
Die Möglichkeit zur Beantragung einer Rücküberweisung haben laut VKI alle Haushaltskunden der Wien Energie, die von der Preiserhöhung der Tarife „Optima Strom“ oder „Optima Gas“ am 01.10.2018 betroffen waren.
Diese Möglichkeit steht auch Betroffenen offen, die keinen aufrechten Vertrag mehr mit der Wien Energie haben. Auch ehemalige Kunden der Wien Energie können auf diesem Wege eine Rücküberweisung beantragen. Bisher haben laut den Angaben rund 40.000 Konsumentinnen und Konsumenten eine Auszahlung beantragt.