Corona-Krise. Österreich verschärft mit 21. September 2020 die Maßnahmen gegen die Covid-19-Pandemie erneut. Private soziale Aktivitäten sind nun auf 10 Personen beschränkt.
Die neuen Einschränkungen zielen insbesondere auf Veranstaltungen abseits der Gastronomie ab. So gilt ab 21.9. eine Obergrenze von 10 Personen für soziale Aktivitäten in Gruppen. Diese Obergrenze gilt für nicht professionell organisierte Veranstaltungen, bei denen es keine zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätze gibt, so das Gesundheitsministerium.
Die neuen Regeln zielen u.a. auf geschlossene Veranstaltungen, Hochzeiten und private Veranstaltungen in angemieteten Lokalitäten ab. Auch Yogakurse, private Weiterbildung u.ä. ist betroffen. Ausgenommen sind allerdings Begräbnisse.
Findet die Veranstaltung outdoor statt, sind 100 Personen erlaubt. Gibt es zugewiesene Sitzplätze, steigt die Obergrenze auf 1.500 Personen (indoor) bzw. 3.000 Personen (outdoor). Zusätzliche Regeln wie z.B. die Pflicht zur Erstellung eines Covid-19-Sicherheitskonzepts können aber gelten. Auch für religiöse Feiern und Demonstrationen gelten u.U. Sonderregeln.
Sperrstunde für alle ist um 1 Uhr
Auch für die Gastronomie gilt eine neue generelle Sperrstunde von 1 Uhr morgens. Die Kunden und das Personal müssen Mund-Nasen-Schutz tragen, außer beim Sitzen am Tisch. An jedem Tisch dürfen maximal 10 Personen sitzen, Essen und Trinken ist nur am Sitzplatz erlaubt.