Kreditmoratorium. Für pandemiebedingte Kreditstundungen durften Banken laut OGH keine Sollzinsen verlangen. Nun lenken auch die Volksbanken ein.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied Anfang 2022 zugunsten der Kreditnehmer:innen, dass Banken während der gesetzlich angeordneten, pandemiebedingten Kreditstundung (Kreditmoratorium) keine Sollzinsen verlangen dürfen. Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Ende 2022 bestätigte, dass die der Kreditstundung zugrunde liegende Gesetzesregelung verfassungskonform war, forderte der VKI einige der größten österreichischen Kreditinstitute auf, die Entscheidung des OGH umzusetzen.
Kunden bekommen Geld zurück
Bis auf die zum Volksbanken-Verbund gehörenden Kreditinstitute hatten sich die vom VKI angeschriebenen Kreditinstitute zur Refundierung bereit erklärt, so die Verbraucherschützer in einer Aussendung. Nunmehr lenkten die zum Volksbanken-Verbund gehörenden Kreditinstitute ebenfalls ein und erklärten sich nach konstruktiven Verhandlungen mit dem VKI bereit, die verrechneten Sollzinsen für den Stundungszeitraum des COVID-19-Kreditmoratoriums zu refundieren, heißt es. Betroffene Kreditnehmer:innen können konkret Anträge auf Refundierung der Sollzinsen bis 31.12.2023 über ihre Kundenbetreuung oder online über die Website der Banken stellen, so der VKI.