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Business, Recht

Verbraucherschützer kooperieren über EU-Grenzen

©Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Parlament. Österreichs Verbraucherschützer kooperieren künftig mehr mit ihren EU-Kollegen. Dafür zuständig ist nicht mehr die BWB, sondern das Eichamt.

Mit der Stimmenmehrheit der Regierungsparteien ÖVP und Grüne wurde im Nationalrat eine auf EU-Vorgaben basierende Stärkung der Kooperation zwischen den europäischen Verbraucherbehörden beschlossen. Der Opposition missfällt, dass für diese Agenden künftig das Bundesamt für Vermessungswesen anstelle der bislang betrauten Bundeswettbewerbsbehörde zuständig sein soll, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.

Die neue europäische Zusammenarbeit im Verbraucherschutz

Für die grenzüberschreitende Durchsetzung von kollektiven Verbraucherrechten, etwa im Rahmen des digitalen Binnenmarkts, wird künftig nicht mehr die Bundeswettbewerbsbehörde, sondern das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen zuständig sein, dem auch zusätzliche Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse eingeräumt werden.

Die entsprechende Änderung des Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes soll einen wirksameren Rahmen für die europäische Zusammenarbeit schaffen und die Einhaltung der Verbrauchervorschriften verbessern. Sie geht auf die europäische Verbraucherbehördenkooperationsverordnung (VBKVO) zurück.

ÖVP und Grüne erwarten sich dadurch eine bessere grenzüberschreitende Vernetzung bei der Rechtsdurchsetzung. Im Internet würden sich schwerwiegende grenzüberschreitende Rechtsverstöße in diesem Bereich häufen, erläuterte Ulrike Fischer (Grüne). Bislang mache der Behördenaustausch an den Grenzen halt, weshalb sie die rasche Anpassung im nationalen Gesetz für notwendig erachtet. ÖVP-Abgeordneter Peter Weidinger wertete die Erweiterung des Anwendungsbereichs als rechtlich notwendigen Schritt, um bei Amtshilfe schnell mit den Nachbarländern agieren zu können.

„Qualitätsverlust mangels Expertise“

Die Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und Neos konnten für die Kompetenzverschiebung kein Verständnis aufbringen, setzten sich mit einem gemeinsamen Abänderungsantrag zu deren Verhinderung allerdings nicht durch. Die Bundeswettbewerbsbehörde BWB sollte in diesem Bereich weiterhin weisungsfrei und von der Politik unbeeinflusst agieren können, meinte SPÖ-Mandatar Markus Vogl.

Im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, das dem Ministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort unterstellt ist, werde es das künftig nicht mehr geben, so seine Einschätzung, die auch Christian Ries (FPÖ) teilte. Aufgrund der „Verfrachtung“ der Agenden an die weisungsgebundene Dienststelle befürchtet er einen Qualitätsverlust beim Verbraucherschutz, da es dort an fachlicher Expertise fehle.

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen würde zwar wichtige Aufgaben erfüllen, die Bundeswettbewerbsbehörde hätte allerdings jahrelang Fachwissen aufgebaut, um den fairen Wettbewerb und die KonsumentInnen zu schützen, argumentierte auch Felix Eypeltauer (Neos), der keinen sachlichen Grund für die Verschiebung der Aufgaben erkennen kann.

Bundesminister Rudolf Anschober wollte die Thematik nicht auf die von der Opposition kritisierte Zuständigkeitsänderung reduziert wissen, da insgesamt sieben Behörden in diesem Zusammenhang Amtshilfe leisten. Bei der Gesetzesnovelle handle es sich aus seiner Sicht um einen „Lückenschluss“ zum Europäischen Verbraucherschutz-Netzwerk und eine wichtige Weiterentwicklung, um die Rechtsdurchsetzung in Gang zu bringen, da die Betrugsbereiche oft über die nationale Ebene hinausreichen würden, wie er sagte.

 

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