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Recht

Niederlassungsverordnung: 6.020-mal grünes Licht

©Parlamentsdirektion / Michael Buchner

Parlament. Die Zahl der Niederlassungsbewilligungen bleibt gegenüber 2020 gleich und beträgt somit für das heurige Jahr bundesweit 6.020 Personen.

Die von Innenminister Karl Nehammer vorgelegte Niederlassungsverordnung 2021 wurde vom Hauptausschuss des Nationalrats vor Kurzem mit den Stimmen von ÖVP und Grünen gebilligt.

Im heurigen Jahr dürfen – abseits von Schlüsselkräften im Besitz einer Rot-Weiß-Rot-Karte und EU-Bürgern – bis zu 6.020 Personen nach Österreich zuwandern. Dazu kommt ein Maximalkontingent von 4.400 Saisonniers und 200 Erntehelfern.

  • Die meisten der 6.020 quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen entfallen gemäß der Verordnung wieder auf den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen mit 5.130 Aufenthaltstiteln.
  • 445 sind für so genannte „Privatiers“ reserviert, die sich ohne Erwerbsabsicht in Österreich niederlassen wollen.
  • 153 Plätze stehen für den europarechtlichen Mobilitätsfall von Drittstaatsangehörigen mit einem ausländischen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ zur Verfügung.
  • Die Quote für die so genannte Zweckänderung vom Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung-Angehöriger“ auf den Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot–Karte plus“ beträgt 292.

Keine Änderung für die Bundesländer

Auch für die einzelnen Bundesländer ändert sich gegenüber 2020 nichts. Laut Niederlassungsverordnung 2021 gelten weiterhin folgende Maximalquoten:

  • Burgenland 84
  • Kärnten 193
  • Niederösterreich 438
  • Oberösterreich 802
  • Salzburg 431
  • Steiermark 592
  • Tirol 376
  • Vorarlberg 219
  • Wien 2.885

 

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