Börserecht. Kanzlei KWR berät Feldkirch im Abfindungs-Überprüfungsverfahren nach Ausschluss der Minderheitsaktionäre der VKW.
Mit Beschluss vom 29.06.2017 beschloss die Hauptversammlung der Vorarlberger Kraftwerke AG (2019 verschmolzen auf Vorarlberger Illwerke AG) den Ausschluss sämtlicher Minderheitsaktionäre. Dieser Entscheidung lag eine neue strategische Ausrichtung des Unternehmens zu Grunde, heißt es dazu.
Stimmt der Betrag?
Die Höhe der in der Hauptversammlung beschlossenen Barabfindung war Gegenstand des anschließenden gerichtlichen Überprüfungsverfahrens, an dem sich laut den Angaben auch die Stadtwerke Feldkirch (Stadt Feldkirch) sowie die Gemeinden Bregenz, Dornbirn und Kennelbach beteiligten.
Die Stadtwerke Feldkirch (Stadt Feldkirch) und die Gemeinden stellten die größten Minderheitsaktionäre der Vorarlberger Kraftwerke dar und wurden von einem KWR-Team hierbei begleitet.
Das Gerichtsverfahren sei nun mit einer deutlichen Steigerung der Barabfindung gegenüber dem Hauptversammlungsbeschluss erfolgreich zugunsten der Minderheitsaktionäre abgeschlossen worden. Das KWR-Team bestand dabei aus Anwalt Raphael Valenta und Partner Gerold Wietrzyk. Die Stadtgemeinde Feldkirch wurde bereits in der Vergangenheit durch KWR beraten, insbesondere in baurechtlichen Belangen (durch die Partner Georg Karasek und Jan Philipp Schifko), so die Kanzlei.