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Covid-19-Impfpflicht ab Februar für alle ab 18 Jahren

©ejn

Parlament. Die umstrittene Impfpflicht hat den Gesundheitsausschuss des Nationalrats passiert: Regeln und Durchführung, Experten- und Parteienstimmen sowie der weitere Fahrplan im Überblick.

Es ist eine der kontroversesten Rechtsmaterien der letzten Jahre, so die Parlamentskorrespondenz: Jedenfalls hat die geplante Covid-19-Impfpflicht die erste parlamentarische Hürde passiert. Nach einem knapp dreistündigen Spezialistenhearing wurde der Gesetzesentwurf für die Einführung der allgemeinen Impfpflicht gegen Covid-19 in der Fassung eines umfassenden Abänderungsantrags jetzt im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und Teilen der Neos beschlossen.

Die Änderungen in letzter Minute

Wie bereits von der Regierung in einer Pressekonferenz präsentiert, wurden einige wesentliche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vorgenommen, wie unter anderem die Anhebung der Altersgrenze für die Impfpflicht auf 18 Jahre, die Umsetzung im Rahmen eines Stufenmodells oder die Etablierung eines begleitenden Monitorings des Gesetzes durch eine neue Kommission im Bundeskanzleramt.

Am generellen Fahrplan, also der Einführung der Impfpflicht ab Anfang Februar, wird trotz vieler kritischer Stellungnahmen festgehalten. Laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein wurden die Einwände der Bürger sehr ernst genommen und viele gesellschaftliche Bereiche einbezogen, da so eine heikle Materie eine breite Basis brauche. Mit der Verordnungsermächtigung habe die Bundesregierung die Flexibilität, auf sich ändernde Bedingungen schnell reagieren zu können.

Impfpflicht nicht gegen Omikron, sondern gegen zukünftige Wellen

Die Impfpflicht sei ein besonders nachhaltiger Schritt im Kampf gegen die Pandemie, zeigt sich der Ressortchef überzeugt. Diese sei keine Akut-Maßnahme und werde daher nicht gegen die derzeitige Omikron-Infektionswelle helfen. Sie werde aber durchaus vor neuen Wellen schützen. Für den kommenden Herbst brauche es eine gute gesamtgesellschaftliche Immunität. Um zum gewohnten Alltag zurückkehren zu können, brauche es eine hohe Durchimpfung.

Beschlossen wurden auch zwei Ausschussanträge, die im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Impfpflichtgesetz stehen. Bei den einstimmig angenommenen Änderungen im Impfschadengesetz geht es primär um die unmittelbare gesetzliche Verankerung der Covid-19-Impfungen, wodurch sich bei Impfschäden ein direkter Entschädigungsanspruch ergibt.

Mit ÖVP-Grünen-Mehrheit angenommen wurden die Novellierungen des Covid-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes, die eine Anhebung der Strafrahmen und der Höchststrafen beinhalten. Da der Kontrolle von Nachweisen einer geringen epidemiologischen Gefahr im Rahmen der Eindämmung des pandemischen Geschehens eine große Bedeutung zukomme, werden eigene Tatbestände für Verstöße gegen das Betreten und Befahren von Betriebsstätten, Arbeitsorten, bestimmten Orten, öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit, Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, das Benutzen von Verkehrsmitteln oder die Teilnahme an Zusammenkünften eingeführt, heißt es in der Begründung.

Zur Verstärkung der Kontrolle dieser Auflagen können in Hinkunft die zur Vollziehung der für die gewerberechtlichen Vorschriften zuständigen Organe der Bezirksverwaltungsbehörde, Aufsichtsorgane gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und die Arbeitsinspektion tätig werden.

Ab 16. März wird kontrolliert und gestraft

Im Gegensatz zum ursprünglichen Initiativantrag wird die allgemeine Covid-19-Impfpflicht nicht schon ab 14 Jahren, sondern erst für Personen ab 18 Jahren gelten. Ausnahmen sind wie geplant für Schwangere, für Genesene für die Dauer von sechs Monaten und auch für Personen vorgesehen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Darunter fallen nun auch Menschen, die trotz mehrmaliger Impfung gegen Covid-19 keine Immunantwort ausgebildet haben.

Neu ist auch, dass die Ausnahmegründe durch eine Bestätigung von Amts- und EpidemieärztInnen oder von – mittels Verordnung des Gesundheitsministers festgelegten – Krankenhausambulanzen, in denen sich die PatientInnen in Behandlung befinden, nachgewiesen werden müssen. Diese Stellen sind auch für die Übermittlung der Daten ins zentrale Impfregister zuständig.

Ein Stufenplan bis zu den Strafen

  • Konkret umgesetzt werden soll die Impfpflicht nun in Form eines Stufenmodells, wobei es bis 15. März eine Eingangsphase gibt, in der jeder Haushalt schriftlich über die Maßnahme informiert wird und noch keine Strafen verhängt werden.
  • Ab dem 16. März wird der Impfstatus kontrolliert; bei Verstößen gegen dieses „Kontrolldelikt“ drohen Strafen bis zu 600 € im sogenannten vereinfachten Verfahren, die maximal vier Mal pro Jahr verhängt werden können.
  • Wird dagegen Einspruch erhoben, können – maximal zwei Mal – bis zu 3.600 € im ordentlichen Verfahren anfallen, wobei aber auch die Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie Sorgepflichten der betreffenden Person berücksichtigt werden müssen. Außerdem entfällt die Strafe, wenn innerhalb von zwei Wochen die Impfung nachgeholt wird („tätige Reue“).
  • Die Impfung darf jedenfalls nicht unter Ausübung unmittelbaren Zwangs durchgeführt werden. Auch bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafen ist keine Ersatzfreiheitsstrafe vorgesehen.
  • Um einer Überlastung der Verwaltungsgerichte vorzubeugen, gibt es eine Sonderbestimmung, wonach eine mündliche Verhandlung entfallen kann, wenn nur verfassungsrechtliche Fragen zu klären sind.

Die technische Durchführung

Generell erfolgt die Ermittlung der impfpflichtigen Personen unter Einbindung der Meldebehörden sowie der ELGA GmbH. Der Datenabgleich erfolgt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten durch den Gesundheitsminister, der in der Folge alle sechs Monate Erinnerungsschreiben zur Erfüllung der Impfplicht versenden werde.

Frühestens einen Monat nach dem Erinnerungsstichtag kann die Bundesregierung per Verordnung einen Impfstichtag festsetzen, sofern dies notwendig ist. Der Gesundheitsminister stellt die entsprechenden Informationen der jeweils örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zum Zweck der Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens zur Verfügung.

Da die Festlegung der Stichtage von der technischen Umsetzungsmöglichkeit des automatisierten Datenabgleichs abhängt, erfolgt die Kontrolle der Einhaltung der Impfpflicht bis dahin stichprobenartig durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei). Diese Tätigkeit soll aber nur im Rahmen ihrer ihnen sonst zukommenden Aufgaben ausgeführt werden, z.B. bei Führerscheinkontrollen oder Kontrollen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz.

Viel Spielraum wird im vorliegenden Entwurf dem Gesundheitsminister bzw. auch der Bundesregierung eingeräumt, die in Form von Verordnungen die genaue Ausgestaltung des Gesetzes regeln können. Dies betrifft etwa die Voraussetzungen für die Erfüllung der Impfpflicht im Hinblick auf die Intervalle, die Anzahl der Impfungen und allenfalls Kombinationen von Präparaten, aber auch die näheren Anforderungen an ärztliche Bestätigungen über Ausnahmegründe, die Festsetzung des Erinnerungsstichtags zur Ermittlung der impfpflichtigen Personen oder des Impfstichtags. In den meisten Fällen bedürfen diese Beschlüsse immer des Einvernehmens mit dem Hauptausschuss.

Gesetz befristet bis 2024

Laut finalem Entwurf tritt das Gesetz mit 31. Jänner 2024 außer Kraft. Allerdings wird der Vollzug durch ein Monitoringverfahren begleitet. Eine im Bundeskanzleramt eingerichtete Kommission, der mindestens zwei ProfessorInnen der rechtswissenschaftlichen Universität und zwei medizinische FachexpertInnen angehören, muss jedenfalls im Abstand von drei Monaten die Lage prüfen. Im Fokus stehen dabei neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich der Schutzimpfung, die Entwicklung der Durchimpfungsrate sowie die Eignung der Impfpflicht zur Verhinderung einer Überlastung der medizinischen Versorgung.

Wird erkannt, dass sich die Situation maßgeblich geändert hat, kann der Gesundheitsminister unverzüglich anordnen, dass das Gesetz oder einzelne Bestimmungen nicht mehr anzuwenden sind. Das ist auch nur vorübergehend möglich, so die PK.

Die Stimmen zum Entwurf

Für Universitätsprofessor Konrad Lachmayer stand bei der Beurteilung des Gesetzesvorhabens im Mittelpunkt, dass das Impfpflichtgesetz auf das Beenden einer regelmäßig auftretenden Überlastung der Gesundheitsversorgung in Österreich abziele. In Anbetracht der Entwicklungen der letzten zwei Jahre sei der Vorschlag aus seiner Sicht als verfassungsmäßig zulässig, sachlich gerechtfertigt und als geeignet zu betrachten. Es müsse jetzt gehandelt werden, um für den Herbst vorbereitet zu sein und eine ausreichende Durchimpfung der Bevölkerung zu erreichen.

Dem dadurch erreichten Schutz vor schweren Verläufen komme bei der Bewertung eine besondere Bedeutung zu, betonte der Vizedekan der Fakultät für Rechtswissenschaften der Sigmund Freud Privatuniversität Wien. Omikron habe zudem gezeigt, dass innerhalb kurzer Zeit wieder eine neue Variante entstehen kann.

Es sei richtig, dass der Eingriff in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention schwer wiege, aber das zu erreichende Ziel – die Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems – wiege schwerer. Zu bedenken sei zudem, dass die bisherigen Lockdowns ebenso zu massiven Grundrechtseingriffen geführt haben. Da das Gesetz flexibel gestaltet sei und eine Reihe von Verordnungsermächtigungen enthalte, sei es wichtig, dass meist eine Einbindung des Hauptausschusses sowie des nationalen Impfgremiums vorgesehen sei. Im Besonderen hob Lachmayer auch die verpflichtende laufende Evaluierung des Gesetzes hervor. In der Vollziehung sah er generell eine besondere Herausforderung, zumal es nun ein umfassendes Verordnungspaket brauche.

„Wirksamstes Mittel für den Herbst“

Zivilrechtlerin Christiane Wendehorst (Universität Wien) bewertete das Covid-19-Impfpflichtgesetz als langfristig angelegte Maßnahme, die nicht speziell die Omikron-Variante im Fokus habe. Aber auch wenn das Gesetz einen Rahmencharakter habe, würden die wesentlichen Punkte der Impfpflicht bereits festgelegt. Die Prognosen gehen davon aus, dass die Corona-Impfung vermutlich das wirksamste Mittel sei, das zur Pandemiebekämpfung bis Herbst zur Verfügung stehe. Allerdings erlaube die flexible Gestaltung, auf die jeweiligen epidemiologischen Entwicklungen reagieren zu können, hob sie hervor. Bei den dafür notwendigen Verordnungen sei im Wesentlichen eine Einbindung des Hauptausschusses gewährleistet. Außerdem zeigte sich Wendehorst überzeugt, dass der Aufwand durch die Behörden administrierbar sei.

Als weitere zentrale Bestandteile führte sie das begleitende, kontinuierliche Monitoring durch eine Kommission, die Umsetzung in Form eines Stufenplans sowie den im Gesetz verankerten On-Off-Mechanismus an. Überdies werde eine dynamische Anpassung der Bestimmungen ermöglicht. Was die Phase drei betrifft, trete sie nur dann zu Tage, wenn sie wirklich erforderlich ist; das heißt der Impfstichtag müsse aktiv ausgelöst werden.

Aus juristischer Sicht sei daher das Impfpflichtgesetz eine verhältnismäßige und rechtmäßige Maßnahme. Ebenso wie ihr Vorredner merkte Wendehorst an, dass es auch immer auf die Effektivität der Durchsetzung der Bestimmungen ankomme. Aus ihrer Sicht brauche es zusätzlich noch positive Anreize, um die Impfquote zu erhöhen, stellte sie auf Fragen der Abgeordneten fest.

„Verletzung der Grundrechte“

Eine konträre Auffassung zu seinen VorrednerInnen vertrat Michael Geistlinger, der als außerordentlicher Universitätsprofessor für Völkerrecht, Rechtsvergleichung auf dem Gebiet des Verfassungs- und Verwaltungsrechts tätig ist. Sein Hauptkritikpunkt bestand darin, dass auch durch den geänderten Entwurf der Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die Charta der Grundrechte der EU sowie einige weitere Grundrechte verletzt werden.

Als Beispiele dafür führte er das Datenschutzgrundrecht, das Recht auf Gewissensfreiheit oder den Diskriminierungsschutz an. Auch der Verweis auf das in der Begründung angeführte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in einem Fall aus Tschechien sei für ihn ein Trugschluss, da bei der Covid-19-Impfung eine klare Datenlage fehle. Außerdem würden im Vergleich zu den Impfungen gegen Röteln, Tetanus oder Mumps im Fall von Covid-19 keine abgeschlossenen klinischen Studien vorliegen, die auf evidenten Daten bezüglich der Wirkungen, Nebenwirkungen oder Transmission der Krankheit beruhen, gab Geistlinger zu bedenken.

Sogar die Europäische Arzneimittelagentur gebe zu, dass noch keine Rückschlüsse darüber gezogen werden können, ob etwa der Impfstoff Comirnaty ausreichend gegen schwere Verläufe schütze. Kritik übte er auch an der mangelnden Angemessenheit der Mittel, zumal ein dringendes gesellschaftliches Bedürfnis bestehen müsse. Daher könne die Einführung einer Impfpflicht ab einem bestimmten Alter oder 2G am Arbeitsplatz auch keine Lösung sein, stellte er gegenüber Beate Meinl-Reisinger (Neos) fest. Er frage sich zudem, wie eine ungeimpfte Person in die Rechte anderer eingreifen könne.

Mediziner für die Impfung

Auf die Besonderheiten der Omikron-Variante, die eine geringere Pathogenität, aber eine sehr starke Infektiosität aufweise, ging Susanne Rabady ein. Aufgrund der exponentiellen Ausbreitung des Virus werden daher die hohen Infektionszahlen zu einem großen Problem, gab die Leiterin des Kompetenzzentrums Allgemein- und Familienmedizin der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften und Mitglied der Corona-Kommission zu bedenken.

Ziel müsse es nun sein, einen Kollaps des Gesundheitssystems, aber auch des Gesamtsystems (sozialer Bereich, Kinderbetreuung, Schulen, Produktion, Handel) zu vermeiden. Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass durch die dreiteilige Covid-19-Impfung schwere Krankheitsverläufe vermieden werden können, da vor allem die zelluläre Immunität konstant bleibe.

„Geboosterte können nicht mehr an Covid-19 sterben“

Man könne davon ausgehen, dass es in Österreich derzeit zumindest zwei Millionen Menschen gibt, die nicht geimpft und nicht geschützt sind. Bei einer ungebremsten Durchseuchung stelle dies eine große Gefahr für einen möglichen Zusammenbruch der Systeme dar, warnte Rabady. Mit der Impfung könne man die Beschleunigung der Immunisierung erreichen, aber bei viel geringerem gesellschaftlichen und persönlichen Leid als beim Erreichen der natürlichen Immunität durch eine Infektion. Was die Frühtherapie angeht, die gut und wichtig sei, so stehe sie nur ausgewählten Risikogruppen zur Verfügung. Es brauche einen multiplen Ansatz, war sie überzeugt, und vor allem eine Forcierung der Booster-Impfung.

Auch der Vorstand der 2. Medizinischen Abteilung der Klinik Donaustadt und Klinik Floridsdorf Christian Sebesta hob die Bedeutung der Covid-19-Impfung hervor und verwies dabei auf seine Erfahrungen bei der Behandlung von tausenden Corona-PatientInnen. Bei allen zugelassenen Impfstoffen gebe es ein sehr gutes Nutzen-Risiko-Profil, Nebenwirkungen würden sehr selten auftreten. Dies würden über 600.000 Publikationen deutlich belegen. Sebesta belegte dies gegenüber dem Abgeordneten Gerald Hauser (FPÖ) mit statistischen Zahlen in Bezug auf das Auftreten von Thrombosen oder von Myokarditis. Eine ganz aktuelle Studie aus der Schweiz könne zudem unter dem Titel zusammengefasst werden, „Geboosterte können nicht mehr an Covid-19 sterben“. Außerdem sei eine ganz klare Korrelation zwischen Hospitalisierungen und der jeweiligen Impfrate in einzelnen Ländern feststellbar.

Die Impfung übe auch bei Omikron einen deutlichen Individualschutz aus, was zu einer geringeren Systembelastung führe, erläuterte der Mediziner. Wesentlich verringert werde auch die Gefahr, an Long Covid zu erkranken. Ein hohes Ausmaß an Gemeinschaftsschutz reduziere den allgemeinen Infektionsdruck, wodurch vor allem die vulnerablen Gruppen geschützt werden. Es brauche aber eine Durchimpfungsrate von rund 90%, um die Pandemie in Österreich zu meistern, unterstrich Sebesta. Österreich habe bereits eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Nicht der Ausbau der Gesundheitsversorgung, sondern die Impfung sei daher der richtige Weg.

ÖVP: Hohe Impfquote führt zu weniger Infektionen

Nach Auffassung von Abgeordneter Gabriela Schwarz (ÖVP) sei es nun wichtig, die Zeit bis Mitte März zu nutzen, um Fake News zu entkräften und die Menschen von der Wichtigkeit der Impfung zu überzeugen. In anderen Ländern würde sich zeigen, dass eine hohe Impfquote zu weniger Covid-19-Infektionen und weniger Todesfällen führe, hob Josef Smolle (ÖVP) den Nutzen einer hohen Durchimpfungsrate hervor.

SPÖ: Die Regierung habe das Impfen „vermasselt“

Seine Fraktion habe sich immer für die Einführung eines Schutzmechanismus ausgesprochen, erklärte SPÖ-Vertreter Philip Kucher, der zudem zentrale Fehler im Krisenmanagement der Regierung ortete. Die Impfpflicht sei als Ultima Ratio nun leider notwendig. Die Regierung habe jedenfalls das Impfen „vermasselt“ und es verabsäumt, Menschen rechtzeitig zu informieren, meinte Alois Stöger (SPÖ). Mit der Impfpflicht dürfe es zu keiner Doppelbestrafung kommen und 3G am Arbeitsplatz müsse erhalten bleiben, forderte der Sozialdemokrat. Die Regierung würde Fehler wiederholen, kritisierte Mario Lindner (SPÖ) das „Test-Chaos“ an den Schulen nach den Weihnachtsferien.

FPÖ: Impfpflicht falscher Ansatz

Die Freiheitlichen lehnen das Impfpflichtgesetz zu 100% ab, unterstrich FPÖ-Mandatar Gerald Hauser. Abermals verwies er auf dramatische Daten der englischen Gesundheitsbehörde bezüglich zahlreicher Todesfälle bei vollimmunisierten Personen sowie auf die vielen Nebenwirkungen, die in der Debatte immer klein geredet würden. Peter Wurm (FPÖ) trat in diesem Zusammenhang für eine aktive Erfassung der Nebenwirkungen ein; dies wäre dringend notwendig. Äußerst hinterfragenswert sei auch der Lockdown für Ungeimpfte, der weder eine Rechtfertigung noch eine Wirkung erzielt habe. Ein großes Anliegen waren ihm der Schutz der Rechte der ArbeitnehmerInnen, die davor geschützt werden müssten, nicht gekündigt zu werden, wenn sie nicht geimpft sind.

Der drohende Zusammenbruch des Gesundheitssystems könne grundsätzlich ein Grund für die Einschränkung von Grundrechten sein, meinte Susanne Fürst (FPÖ). Vor einer solchen Einschränkung müssten aber alle möglichen Maßnahmen gesetzt und das Gesundheitssystem gestärkt werden, kritisierte die Abgeordnete die Impfpflicht als falschen Ansatz. Nach zwei bis vier Monaten lasse die Wirkung der Impfung nach, hinterfragte Gerhard Kaniak (FPÖ), dass die Impfpflicht eine Vorsorge für den Herbst sei. Zudem sollten Medikamente stärker eingesetzt werden.

Nur Teile der Neos stimmen Impfpflicht zu

Für Beate Meinl-Reisinger (NEOS) war die epidemiologische Einschätzung sowie eine gute Vorbereitung auf den Herbst relevant. Es seien in der Vergangenheit viele Fehler passiert. Sie hoffe daher, dass die Verordnungen, die auf Basis des Impfpflichtgesetzes erlassen werden, eine hohe Qualität aufweisen. Die Impfpflicht sei notwendig geworden, da die Freiheitsrechte von Menschen, die sich impfen und laufend testen lassen, über Gebühr eingeschränkt worden seien, meinte Nikolaus Scherak (Neos). Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf seien Verbesserungen wie die Herausnahme von Unter-18-Jährigen zustande gekommen. Der Vorschlag sei verfassungskonform und verhältnismäßig. Der Gesundheitsminister müsse aber mit der Verordnungsermächtigung behutsam umgehen, strich Scherak hervor.

Die Verhältnismäßigkeit der Impfpflicht hinterfragte hingegen Gerald Loacker (Neos). Diese sei nur zulässig, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe. Wie diese gemessen werden soll, bleibe im Entwurf aber offen, kritisierte er. Außerdem bemängelte der Abgeordnete die weitgehende Verordnungsermächtigung an den Gesundheitsminister und die drohende Überlastung der Behörden im Vollzug. Das Vertrauen in die Politik werde leiden, da alle Parteien eine Impfpflicht ausgeschlossen haben, diese aber nun komme.

Grüne: Nachschärfung von Strafen bei Verstößen gegen Covid-19-Maßnahmen

Zahlen würden eindeutig zeigen, dass die Impfung gegen schwere Krankheitsverläufe helfe, meinte Ralph Schallmeiner (Grüne). Die Grundrechtsfragen seien zentral bei der Erstellung des Gesetzes gewesen. Man habe einen guten Weg gemeinsam mit SPÖ und Neos gefunden. Durch die Verordnungsermächtigung könne man flexibel bleiben und die Grundrechte nicht allzu sehr einschränken. Es sei der nächste Lockdown nahe, wenn Menschen sich nicht an die Maßnahmen halten, erklärte Schallmeiner zu seinem eingebrachten Antrag, der eine Nachschärfung von Strafen bei Verstößen gegen Covid-19-Maßnahmen vorsieht.

Der weitere Fahrplan

Bereits am kommenden Donnerstag wird der Antrag zum Covid-19-Impfpflichtgesetz auf der Tagesordnung des Nationalrats stehen; die nächste Bundesratssitzung ist am 3. Februar angesetzt. Dann steht einem Inkrafttreten nichts mehr im Weg, so die Parlamentskorrespondenz.

 

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