Gesundheitsberufe. Österreich gehört zu den wenigen EU-Ländern, die den Fachzahnarzt für Kieferorthopädie noch nicht europarechtlich geregelt haben. Ein neues Gesetz soll das ändern.
Der Gesundheitsausschuss des Nationalrats befasst sich derzeit mit der gesetzliche Verankerung des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie: Österreich gehört zu den wenigen Ländern in der EU, in denen dieser Beruf noch nicht gemäß den europarechtlichen Vorgaben geregelt ist, heißt in einer Regierungsvorlage aus dem Gesundheitsressort.
Dies soll nun durch einen entsprechenden Gesetzesentwurf nachgeholt werden, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Im Konkreten geht es um die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Ausbildung und die Etablierung einer speziellen Berufsbezeichnung im Zahnärztegesetz. Parallel dazu sollen die anfallenden neuen Aufgaben der berufsrechtlichen Kammer im Zahnärztekammergesetz verankert werden. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen ab 1. September 2022.
„Qualitätsgesicherte kieferorthopädische Spezialisierung“
- Als Qualifikationsnachweis gelte in Hinkunft der Abschluss einer postpromotionellen fachzahnärztlichen Ausbildung in der Kieferorthopädie, die ein theoretisches und praktisches Studium in Form eines zumindest dreijährigen Universitätslehrgangs auf Vollzeitbasis umfasst.
- Teile der praktischen Ausbildung können dabei in einer anerkannten kieferorthopädischen Lehrpraxis oder in einem Lehrambulatorium absolviert werden.
- Nähere Bestimmungen über die Inhalte, das Qualifikationsprofil, die Abschlussprüfung sowie den Abschluss der fachzahnärztlichen Ausbildung in der Kieferorthopädie sind vom Gesundheitsminister im Einvernehmen mit dem Bildungsminister durch Verordnung festzulegen.
Auch erworbene Rechte zählen
Für die neue Berufsbezeichnung „Fachzahnarzt bzw. Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“ können sich Angehörige des zahnärztlichen Berufs auch dann qualifizieren, wenn sie die unter dem Titel „erworbene Rechte“ angeführten Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen laut den Angaben folgende Anforderungen: Abschluss einer entsprechenden kieferorthopädischen Ausbildung, die vor dem 1. September 2022 begonnen wurde, mindestens fünfjährige Ausübung des zahnärztlichen Berufs in Österreich innerhalb der letzten zehn Jahre, mindestens drei Jahre überwiegende kieferorthopädische Tätigkeit in den letzten fünf Jahren sowie Überprüfung der Qualifikationen durch eine Prüfungskommission.
Die Regierungsvorlage dient auch der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Ausübung der Patient*innenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sowie der Durchführungsverordnung betreffend das Verfahren zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises. Dadurch werde die gegenseitige Anerkennung der kieferorthopädischen Fachqualifikationen im EU-Raum sichergestellt.
Auch die Länder reden mit
Weiters sind Änderungen im Zahnärztekammergesetz erforderlich, wobei es vor allem um die Anerkennung von kieferorthopädischen Lehrpraxen und Lehrambulatorien sowie um die Ausstellung von Berufsbescheinigungen geht. Da die im Zusammenhang mit den neuen ausbildungs- und berufsrechtlichen Regelungen der österreichischen Zahnärztekammer zugeordneten Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich wahrgenommen werden, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht die Zustimmung der Ländern erforderlich.