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Latham berät EMZ bei Minderheitsbeteiligung an Wishcard

©ejn

München. Wirtschaftskanzlei Latham & Watkins hat EMZ Partners bei einer Minderheitsbeteiligung am Gutschein-Anbieter Wishcard betreut.

Die Anwaltskanzlei Latham & Watkins hat EMZ Partners (EMZ) bei einer Minderheitsbeteiligung an der Wishcard Technologies Group, Anbieter für B2C-Multibrand-Geschenkgutscheine und B2B-Geschenkkarten, beraten.

Zu den Konditionen der Transaktion haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Neben EMZ beteiligen sich laut den Angaben IK Partners und der Investor Oakley Capital.

Das Beratungsteam

Das Team bei Latham & Watkins wurde von den Partnern Burc Hesse und Susanne Decker (beide Corporate) geleitet und umfasste unter anderem die Partner Sebastian Pauls (Corporate), Max Hauser (Kartellrecht), Susan Kempe-Müller (Corporate/IP), Verena Seevers und Stefan Süß (beide Steuerrecht).

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