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Business, Recht, Veranstaltung

Paragraphinnen und FSM reden über das Tabuthema Gehalt

Paragraphinnen und FSM ©Leadersnet / Stowasser

Wien. Die Paragraphinnen waren zu Gast bei Kanzlei FSM: Es ging um das Tabuthema Geld und hilfreiche Tipps dazu: „Never take the first offer“ beispielsweise.

FSM Rechtsanwälte ist Partner der Paragraphinnen, ein Netzwerk, das sich die Förderung und Unterstützung angehender Juristinnen zum Ziel gesetzt hat. In einem gemeinsamen Talk wurden nun die Themen Gehaltsverhandlung, Einstiegsgehalt und Fringe Benefits beleuchtet, heißt es: Hilfreiche Tipps und Erfahrungsberichte aus erster Hand sollten den Teilnehmerinnen die Scheu nehmen, über Geld zu sprechen.

Auf dem Foto: v.l. Schirin Pohlodek (CFO Paragraphinnen), Sophie Reiter-Werzin (Rechtsanwältin FSM), Antonia Beck (Konzipientin FSM), Astrid Valek (Leitung Marketing, BD & PR FSM); hinten v.l.: Johanna Winkler (Human Resources FSM) und Dora Bertrandt (Gründerin Paragraphinnen).

Niemals gleich zuschlagen

FSM-Vergaberechtsanwältin Sophie Reiter-Werzin: „Uns geht es darum, Gleichberechtigung auf allen Ebenen zu leben. Das beginnt bei flexiblen Arbeitszeiten, erstreckt sich über New-Work-Modelle bis hin zum Thema Gehalt. Berufseinsteigerinnen kann ich nur raten, sich im Vorfeld über branchenübliche Gehälter zu informieren, hier gut zu recherchieren und entsprechend selbstsicher zu verhandeln.“

Bei Gehaltsverhandlungen stellen Frauen ihr Licht gern unter den Scheffel: Sie verlangen zu wenig Geld und geben sich zu schnell zufrieden. Sich dezidiert persönliche Argumente schon im Vorfeld zu überlegen und das wichtigste Argument bis zum Ende des Gesprächs aufzuheben, sei ein guter Tipp. Auch sollte man sich beim Wechsel zwischen den Bundesländern über die dort jeweils üblichen Gehälter informieren. Und es gilt: “Never take the first offer“ – immer nachverhandeln. Verwiesen wird etwa auf Gehaltsvergleiche in den Fachmedien. Im Gespräch gilt es dann, den eigenen Mehrwert hervorzustreichen und geeignete Argumente vorzubringen – seien es besondere Qualifikationen oder vorhergehende Berufserfahrung. Ein Bewerbungsgespräch ist generell keine einseitige Sache, es sollte auch immer ein Bewerbungsgespräch des Gegenübers sein, heißt es dazu.

Als Konzipientin sollte man bei Gehaltsverhandlungen auch den monatlichen Kammerbeitrag von rund 270 Euro mitbedenken und dezidiert nachfragen, ob dieser im Gehalt inkludiert ist oder nicht, sagt Antonia Beck, Konzipientin bei FSM: „Im ersten Jahr als Rechtsanwältin kann man übrigens einen Antrag auf Herabsetzung der Kammerbeiträge stellen. Ebenso wichtig: Ausbildungsveranstaltungen müssen während der Ausbildungszeit bezahlt werden, das ist keine freiwillige Leistung der Kanzlei, auch wenn es manchmal anders dargestellt wird.“

Auch die Rechtsanwaltsprüfung kostet Geld

Ein weiterer wichtiger Punkt für Einsteigerinnen sind die Kosten zur Rechtsanwaltsprüfung, die nicht unterschätzt werden sollten. Durchschnittlich belaufen sich diese, inklusive vorbereitender Seminare, auf 3.000 bis 4.000 Euro. Diese Kosten können dann allerdings beim jährlichen Lohnsteuerausgleich abgesetzt werden, sofern man die Rechnungen aufgehoben hat (generell ein guter Tipp).

Auf die Fringe Benefits achten

Auch Fringe Benefits sind ein wesentlicher Teil des Gehalts. Bei FSM Rechtsanwälte erhalten die Mitarbeiter*innen heuer als Weihnachtsgeschenk einen zusätzlichen Urlaubstag, heißt es. Auch bezahlte Umzugstage zählen zu den Benefits. Gemeinsame Kanzleireisen unter der Woche werden als Arbeitstage angerechnet. Darüber hinaus gebe es Teamevents wie etwa Skydiving. In puncto Homeoffice sei ein Tag pro Woche jedenfalls möglich, alles andere werde in Rücksprache mit der Führungskraft vereinbart.

Schirin Pohlodek, CFO Paragraphinnen: „Frauenförderung und Geld, darüber wird nicht gerne gesprochen. Wir freuen uns, dass dies bei den Paragraphinnen und unserem ersten Partner FSM nicht so ist. Wir greifen bewusst Tabuthemen auf, bringen Studentinnen, Konzipientinnen und erfahrene Juristinnen an einen Tisch und schauen so in eine gleichberechtigte Zukunft.“

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