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Macquarie steigt bei Energie Steiermark aus: Die Kanzleien

Thomas Lettau ©bpv Hügel

Energiebranche. Macquarie verkauft seine Beteiligung an der Energie Steiermark an das Land. Linklaters und bpv Hügel sowie BDO waren behilflich.

Konkret hat die österreichische Wirtschaftskanzlei bpv Hügel zusammen mit Linklaters den Macquarie European Infrastructure Fund 4 beim Verkauf seiner Beteiligung an Energie Steiermark beraten. Der Kaufpreis beträgt laut den Angaben 525 Millionen Euro, Käufer der Aktien ist das Land Steiermark. Die Transaktion werde voraussichtlich noch im ersten Quartal 2023 vollzogen werden.

Das Unternehmen

Die Energie Steiermark ist eines der größten Energieversorgungsunternehmen Österreichs mit Tochtergesellschaften in Slowenien, der Tschechischen Republik, Frankreich und Deutschland. Von ihrem Sitz in Graz aus betreibt sie ein 31.300 Kilometer langes Stromnetz und ein Erdgasversorgungsnetz von rund 4.200 Kilometern.

Zu den Geschäftsfeldern gehören auch Fernwärme, E-Mobilität und Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen. Die Energie Steiermark plane, die Bedeutung sauberer Energien in ihrem Netz auszubauen, unter anderem durch zusätzliche Investitionen in die Smart-Grid-Infrastruktur sowie in den Ausbau neuer Wind-, Solar- und Wasserkraftkapazitäten.

Die Beratungsteams

  • Das bpv Hügel-Team wird von Corporate/M&A Partner Thomas Lettau geleitet. Zum Team gehören Christoph Nauer (Partner, Corporate/M&A, Kapitalmarkt), Christian Schneider (Partner, öffentliches Wirtschaftsrecht, Energierecht), Nicolas Wolski (Partner, Steuern), Gerhard Fussenegger (Partner, Wettbewerbsrecht), Johannes Mitterecker (Corporate/M&A), Tamara Tomic (Corporate/M&A) und Anna Zirkler (Corporate/M&A).
  • bpv Hügel hat Macquarie gemeinsam mit Linklaters (Ann-Catherine Hoffmann und Ralph Drebes) beraten.

BDO hat das Land Steiermark als M&A- und Transaktionsberater betreut. „Uns war es wichtig, dass das Land Steiermark als Mehrheitsgesellschafter der Energie Steiermark von Beginn an eine aktive Rolle in diesem Verkaufsprozess einnimmt, obwohl es weder als Verkäufer noch als von Beginn an designierter Käufer auftrat“, so Marcus Bartl, Partner bei BDO. Durch die vertraglichen Regelungen in der Gesellschaftervereinbarung verfüge das Land Steiermark u.a. über ein Aufgriffs- und Vorkaufsrecht.

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