Nachhilfe-Anbieter. Anwaltskanzlei Görg hat die Schülerhilfe, einen der größten Nachhilfe-Anbieter in DACH, bei der Refinanzierung eines Kreditvertrags beraten.
Konkret hat Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten die Schülerhilfe, eine Marke der ZGS Bildungs-GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen, laut den Angaben bei der Refinanzierung eines bestehenden Kreditvertrags beraten. Der private Bildungsdienstleister gehöre seit 2017 zum Portfolio des europaweit agierenden Private Equity-Investors Oakley Capital.
Das Unternehmen
Die 1974 gegründete Schülerhilfe ist einer der führenden Anbieter von Bildungs- und Nachhilfeangeboten in Deutschland und Österreich sowie Deutschlands drittgrößtes Franchise-System. An rund 1.100 Standorten unterrichtet das Nachhilfeinstitut demnach mehr als 125.000 Schülerinnen und Schüler jährlich in gängigen Fächern.
Das Team von Görg stand unter Federführung des Kölner Partners Thomas Lange (Partner, Köln) und umfasste auch Nele Motzek (Associate, Köln) und Julia Restani (Associate, Frankfurt; alle aus dem Bereich Bankrecht und Finanzierungen).