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Business, Recht, Tools

So dürfen Österreichs Anwälte KI einsetzen: ÖRAK-Präsident Utudjian spricht

Armenak Utudjian ©Lukas Lorenz

Wien. KI-Tools wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder Whisper werden auch von Anwälten immer öfter eingesetzt: ÖRAK-Präsident Armenak Utudjian über Erlaubtes, Verbotenes und die Gefahr von Deep Fake-Angriffen.

Der Einsatz von KI im Berufsalltag ist in vielen Branchen und Berufen derzeit ein aktuelles Thema – nicht zuletzt deshalb, weil Microsoft seinen „Copilot“ mehr oder weniger überall dort ausrollen will, wo sein Betriebssystem Windows und / oder Office 365 im Einsatz sind. Doch schon lange vorher haben Legal Tech-Anbieter wie Fachverlage oder spezialisierte Software-Häuser für zahlreiche neue KI-Tools gesorgt, die mittlerweile immer breiter bei den Rechtsberufen, Steuer- und Unternehmensberatern sowie Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern im Einsatz sind. Und auch das Hype-Tool ChatGPT wird von Anwältinnen und Anwälten bereits eingesetzt – freilich nicht immer mit Resultaten, die alle begeistern.

Um Vorfälle wie die Zitierung von „halluzinierten“ – von der KI mittels statistischer Verfahren erfundenen – Gerichtsurteilen in Prozessunterlagen künftig zu vermeiden, haben US-Anwaltskammern für ihre Mitglieder bereits Richtlinien erlassen: Sie schreiben sowohl die Kontrolle von KI-generierten Materialien wie auch Disclosure des Einsatzes vor (wenn im Umgang mit Klienten verwendet). Mit Clifford Chance hat eine große „Law Firm“ diese Entwicklung in einer aktuellen Ankündigung bereits reflektiert. In Deutschland hoffen die Kammern auf das Wohlverhalten ihrer Mitglieder und verweisen im übrigen auf den Gesetzgeber, dessen Materie die KI-Regelung sei, berichtet das Fachmagazin Juve. Auch dem anrollenden „AI Act“ der EU wird große Bedeutung zugeschrieben.

Was in Österreich machbar oder problematisch ist

In Österreich haben die Anwaltskammern erste einschlägige Regeln als Teil ihrer IT-Handlungsempfehlungen für Mitglieder aufgestellt, hält Armenak Utudjian, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), gegenüber Extrajournal.Net fest: „Der ÖRAK hat einen Info-Folder zu ‚Datensicherheit und IT-Security‘ herausgegeben, der als Handlungsempfehlung zu verstehen ist. Berufsrechtliche Verpflichtungen ergeben sich iZm der Verschwiegenheitspflicht insb bzgl der Frage, wie und wo Daten gespeichert bzw verarbeitet werden. Dies gilt allgemein für IT-Anwendungen.“

Zur spezifischen Frage, ob und wie IT-Anwendungen mit KI-Bezug in Rechtsanwaltskanzleien überhaupt eingesetzt werden dürfen, muss man sich die Anwendungen im Detail ansehen, stellt Utudjian klar: „Zahlreiche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verwenden beispielsweise bereits Spracherkennungs-Software zum Diktieren, die aus unserer Sicht völlig unproblematisch eingesetzt werden kann, solange sie lokal betrieben wird. Kommen hingegen Cloud-Lösungen wie zB Whisper von OpenAI zum Einsatz, gilt das oben Beschriebene zum Thema Verschwiegenheitspflicht, insb wenn das Diktat sensible Daten enthält.“

Ein Einsatz von Whisper über das Google Colaboratory, in dem die Daten die Kanzleistruktur verlassen, erachte der ÖRAK daher als problematisch. „Whisper kann aber auch lokal am eigenen Server betrieben werden. Vor diesem Hintergrund muss jede KI-Anwendung gesondert bewertet werden“, so der Anwälte-Präsident.

„Nachkontrolle bei generativer KI unumgänglich“

Beim Einsatz von generativer KI wie beispielsweise bei ChatGPT o.ä. ist „eine nachgelagerte Kontrolle der Ergebnisse unumgänglich“, so Utudjian: „Dies liegt aber in der Verantwortung des Einzelnen. Auch ein von einem Konzipienten vorbereiteter Schriftsatz kann fehlerhaft sein, entbindet die einbringende Rechtsanwältin aber nicht von ihrer Verantwortung. KI bietet also viele Chancen, gleichzeitig muss aber auch das Bewusstsein für einen sorgsamen Umgang mit KI noch nachgeschärft werden.“

Strikt abzulehnen sei KI jedenfalls, wenn Persönlichkeitsrechte betroffen sind, zB bei predictive justice od Social Scoring. „Die Entscheidungsgewalt darf jedenfalls nicht an die KI übertragen werden“, so der ÖRAK-Präsident, und erwähnt einen weiteren Aspekt der Entwicklung: „Eine potentielle Bedrohung, die mit KI-Anwendungen einhergeht, sind auch Deep Fake-Angriffe. Die mittlerweile vielfältigen Möglichkeiten erfordern daher stete Achtsamkeit. Der ÖRAK beobachtet diese Entwicklungen daher sehr genau.“

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