Wien. Das neue Unternehmens-Garantiegesetz hat nun mit den Stimmen der Regierungsparteien den Nationalrat passiert. Die Opposition kritisiert unter anderem die Festlegung der Untergrenze für eine Staatshaftung auf 250 Mitarbeiter.
Weiters sei verabsäumt worden, für Unternehmen, die die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, verbindliche Vorschriften zu erlassen, was etwa ein Verbot von Boni-Zahlungen an das Management betrifft.
Das sogenannte „Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz“ lenkt 10 Milliarden Euro aus dem 100 Milliarden Euro großen Haftungsrahmen für Banken auf Industriebetriebe um. Laut einer öffentlichen Aussage der Österreichischen Kontrollbank, die mit der Prüfung der Haftungsanträge betraut ist, liegen 50 Anfragen auf Haftung vor.