Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

Unternehmen drohen laut Allianz „Millionenklagen durch neues Umweltgesetz“

Michael Sturmlechner ©Allianz

Wien. Mit mehr als zwei Jahren Verspätung hat Österreich die Umwelthaftungs-Richtlinie der EU jetzt umgesetzt. Die heiklen Punkte sind aber immer noch offen, warnt Versicherungsriese Allianz. „Unternehmern und Landwirten drohen Millionenklagen, die auch ohne eigenes Verschulden deren Existenz bedrohen können.“

In den Augen der Allianz besteht erhebliche Rechtsunsicherheit durch das neue Bundesumwelthaftungsgesetz, das am 20. Juni 2009 „von der Öffentlichkeit unbemerkt“ (und mit zwei Jahren Verspätung) in Kraft getreten ist.

Für viele Unternehmen sowie Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft könne diese Umsetzung der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments das Aus bedeuten. „Selbst wenn die gesetzliche Regelung in heiklen Bereichen noch aussteht, sind Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe zu befürchten – auch wenn die Unternehmer keine Schuld trifft!“, erklärt Michael Sturmlechner, der im Kundengruppenmanagement der Allianz für das Firmenkundengeschäft zuständig ist.

Unternehmer muss Unschuld beweisen

Den möglicherweise größten Brocken habe der Gesetzgeber dabei sogar noch offen gelassen und auf die Länder abgewälzt, so die Allianz: Biodiversität. Der Unternehmer haftet demnach über die Schädigung von Boden und Gewässer hinaus auch für Schäden an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen. „Die Frage wird lauten: Was ist die Artenvielfalt wert? Hier ist die mögliche Schadenhöhe noch sehr unklar und die monetäre Auswirkung nur eingeschränkt absehbar“, erklärt Sturmlechner.

Spannend werde auch die zu erwartende Gesetzesvielfalt, da die einzelnen Länder sehr unterschiedliche Entwürfe ausgearbeitet haben und dutzende Gesetze geändert werden müssen. Jedenfalls könnten im Schadenfall für viele Betriebe existenzbedrohende Deckungslücken entstehen, meint er. Und die Wahrscheinlichkeit eines Schadenfalls sei hoch. Der Gesetzgeber hat 16,6 Prozent der Landfläche Österreichs unter dem Begriff „Natura 2000“ als schützenswert definiert, fast 200 Vogelarten, rund 100 Zugvogelarten, fast 600 streng geschützte Pflanzen- und mehr als 400 streng geschützte Tierarten.

Neu bei diesen Kostenersatzansprüchen sei auch, dass es sich um keine Schadenersatzverpflichtungen privatrechtlichen Inhalts handelt, sondern um Ansprüche öffentlich-rechtlichen Inhalts. „Die Behörde ist verpflichtet, jeder Anzeige nachzugehen. Und der Beschuldigte muss dann beweisen, dass er es nicht war“, schildert Sturmlechner, wie seiner Meinung nach nun die Vorgangsweise für landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen mit umweltgefährdenden Anlagen geregelt sei.

Solche Beschwerden können vom Schaden betroffene natürliche und juristische Personen, der Umweltanwalt sowie anerkannte Umweltorganisationen einbringen.

Auch NGOs können klagen

Die Allianz habe bereits eine fertige Versicherungslösung ausgearbeitet, die ab sofort zur Verfügung stehe und gegebenenfalls feinjustiert werde, sobald auch auf Landesebene die entsprechenden Gesetzesbeschlüsse vorliegen. Um die Unternehmen zu sensibilisieren, fordert der Versicherungsriese auch die öffentliche Hand zu einer Aufklärungskampagne auf.

Derzeit haben etwa 15 Prozent der österreichischen Unternehmen für Umweltschäden vorgesorgt, so die Allianz. Mit der neuen Gesetzeslage erweitere sich der Kreis der eventuell betroffenen Unternehmen wie auch die möglichen Schadensummen beträchtlich.

Weitere Meldungen:

  1. Grünes Licht für 3. Piste: Gericht erteilt Auflagen
  2. Pflegeregress fällt: Mehr Heimbewohner, ärmere Städte?
  3. Eversheds Sutherland eröffnet drei neue Büros
  4. OGH: Kann eine unversperrte Tür Menschen einsperren?