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Recht, Tipps

Regeln für Oldtimer werden vereinfacht – auch unter 30 gilt nun freie Fahrt

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Wien. Der Import und die Zulassung von Liebhaber-Autos wird in Österreich einfacher und günstiger: Alte Automobile, die zwar schon erhaltenswert aber noch keine 30 Jahre alt und damit keine Oldtimer im Sinne des Gesetzes waren, hatten bis jetzt mit einer Reihe von administrativen Hürden zu kämpfen. Nun gilt freie Fahrt, meldet der Öamtc.

Liebhaber älterer Autos hatten es bis vor kurzem schwer, ihre Oldtimer nach Österreich zu importieren – vor allem wenn es sich um ein Liebhaberobjekt jüngeren Datums handelte. Hatte das Objekt der Begierde die 30 Jahre noch nicht überschritten, galt es nicht als Oldtimer (für die gelockerte Bestimmungen in Kraft sind) und benötigte eine Einzelgenehmigung, um in Österreich zum Verkehr zugelassen zu werden, heißt es beim Öamtc.

Diese Einzelgenehmigung zu erhalten, sei „quasi unmöglich“ gewesen, da die so genannten „Youngtimer“ die strengen heimischen Abgasnormen nicht erfüllten. „Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist nun klargestellt, dass sämtliche Fahrzeuge, die im EU-Raum bereits einmal zum Verkehr zugelassenen waren, nach einem Import auch in Österreich ohne weitere Einschränkungen zugelassen werden müssen“, erklärt ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin Elisabeth Brandau.

CO2-Steuer wird für Oldies gestrichen

Ein weiterer Vorteil für Autoliebhaber ist der Entscheid, dass Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2008 in der EU zugelassen waren, nicht von der „CO2-Steuer“ betroffen sind. Seit 1. Juli 2008 gibt es nämlich zusätzlich zur Normverbrauchsabgabe (NOVA) ein Bonus-Malus-System. Laut diesem muss man für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß ab 180 g/km (ab 1. Jänner 2010 160 g/km) einen Malus von 25 Euro pro Gramm bezahlen, für Fahrzeuge bis max. 120 g/km erhält man einen Bonus von 300 Euro. „Nicht betroffen von der Bonus-Malus-Regelung sind nun definitiv Gebrauchtfahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2008 im übrigen Gemeinschaftsgebiet der EU bereits zugelassen waren. Damit kann man viele Liebhaber-Fahrzeuge wesentlich günstiger kaufen“, sagt die ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin.

Wurde für solche Fahrzeuge bereits ein Malus bezahlt, kann man sein Geld beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zurückfordern. Genaue Infos und ein Musterformular zum Download gibt es unter www.oeamtc.at . Ein Wehrmutstropfen dabei ist, dass ein allfälliger Bonus nicht zum Tragen kommt.

Zulassungsbedingungen erleichtert

Bei Eigenimporten von gebrauchten Fahrzeuge war es außerdem bisher in Österreich von Abgasnormen abhängig, ob ein Fahrzeug in Österreich einzelgenehmigungsfähig war oder nicht, und zwar unabhängig vom Herkunftsland. Künftig könne der Importeur nun aber wählen, ob er ein 30-jähriges Fahrzeug als historisches Fahrzeug – mit der Nutzungseinschränkung auf 120 Tage pro Jahr und erweiterten „Pickerl“-Fristen – oder als normales Gebrauchtfahrzeug ohne Einschränkung genehmigen lässt.

Link: Öamtc

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