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Recht

OGH: Selbständige Finanzberater können auf Anstellung klagen

Wien. Selbständige Berater können rückwirkend auf Anstellung klagen. Das geht aus einem Präzedenzurteil des OGH gegen die MLP AG hervor, schreibt das Wirtschaftsmagazin Format. Der Grazer Georg Zenker, ehemaliger selbständiger Berater des Unternehmens, hatte auf Anstellung geklagt und in allen Instanzen Recht bekommen, heißt es.

Von den rund 4.000 selbständigen Beratern in Österreich sei mehr als die Hälfte bei den zehn führenden Finanzdienstleistern, darunter AWD (750 selbständige Berater) und OVB (700 selbständige Berater), so das Magazin. Die Berater können auf Basis des neuen OGH-Urteils nun auf Anstellung klagen, um Ansprüche wie 13. und 14. Monatsgehalt, Urlaubs- und Sonderzahlungen oder die Einbindung in die Mitarbeitervorsorgekasse geltend zu machen.

Zenkers Anwalt Arno Likar bezeichnet das Urteil als richtungsweisend: Damit sei endgültig klar gestellt, dass selbständige Berater als Dienstnehmer im Sinn des Angestelltengesetzes qualifiziert werden können. Jan Berg, Sprecher der deutschen MLP AG: Bei der aktuellen Entscheidung des OGH handle es sich lediglich um einen Einzelfall, der keine Auswirkungen auf die übrigen MLP-Berater habe.

Zenker, heute Geschäftsführer der Beratungsfirma Bogner & Partner Wealth Managers GmbH, hatte Anfang 2008 Klage gegen die MLP AG eingebracht, weil er sich an die für Angestellten üblichen Regeln halten musste: „Ich war weisungsgebunden, aber die Vorteile eines Angestelltenverhältnisses wie das 13. und 14. Gehalt oder die Mitarbeitervorsorgekasse blieben mir vorenthalten.”

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