Wien. Eine neue gesetzliche Regelung wird es in Folge der Finanzkrise für die Branche der Finanzdienstleister geben. Wirtschafts- und Finanzministerium sind sich einig: in Zukunft sollen entsprechende Dienste nur mehr von gewerblichen Vermögensberatern oder den neu zu schaffenden Wertpapieragenten angeboten werden dürfen. Den in heftiger Kritik gestandenen Finanzdienstleistungsassistenten wird es nicht mehr geben.
Gewerbliche Vermögensberater sollen nach Willen der Ministerien, nicht mehr für mehrere Unternehmen Finanzprodukte verkaufen dürfen. Auch das neue Gewerbe „Wertpapieragent“ soll an einen Befähigungsnachweis gebunden werden. Der Wertpapieragent kann dann für höchstens drei Wertpapierunternehmen tätig sein können.
Auch Fachgruppe möchte strengere Regelung
Eine strengere Regelung, die selbst die Fachgruppe Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Wien begrüßt: „Das Reformergebnis, ist als Erfolg zu werten – nicht nur aus Sicht der davon betroffenen rund 5.000 in Österreich tätigen Finanzdienstleistungsassistenten sondern auch aus Sicht der Konsumenten“, meint Wolfgang K. Göltl, Lobbyingbeauftragter der Fachgruppe.
Eine rasche gesetzliche Verankerung der Reformvorschläge sei für die Beseitigung der derzeit vorherrschenden Verunsicherung sowohl für die Berufsgruppe der Wertpapierdienstleister als auch Kunden wesentlich.
Auch bei Diskussion des Reformvorhabens im parlamentarischen Finanzauschuss am letzten Donnerstag, herrschte Einigkeit, dass für die Tätigkeiten eines Finanzdienstleisters eine Ausbildung notwendig sei.
ÖVP-Abgeordneter Wilhelm Molterer forderte aber eine gesamthafte Betrachtung sämtlicher Bereiche des Sektors, die auch die Aufsicht und die Haftungsfrage klären müsse. Die SPÖ-Abgeordneten zeigten sich kritisch gegenüber dem Provisionssystem. Der Ressortbericht wurde laut Medienberichten schließlich einstimmig zur Kenntnis genommen.