Wien. Mit Jahresende 2009 läuft die unbegrenzte Garantie des österreichischen Staates für Guthaben auf Sparbüchern, Giro- und Festgeldkonten aus. Künftig ist die Haftung auf 100.000 Euro bregrenzt.
Das gilt sowohl für private Sparguthaben wie auch für die von Unternehmen (ab 2011). Für letztere bedeutet die neue Regelung eine Besserstellung.
Ab 1. Jänner 2010 haftet die staatlich garantierte Einlagensicherung nur noch jeweils mit 100.000 Euro pro Sparer und Bank. Laut Finanzministerium bedeutet dies aber immer noch einen Schutz für 95 Prozent aller Spareinlagen in Österreich.
Auch Guthaben von Unternehmen sind ab 2010 bis 50.000 Euro und ab 2011 mit 100.000 Euro garantiert. Vor der Finanzmarktkrise, deren Höhepunkt die Pleite der Investmentbank Lehman Brothers 2008 war, wurden von der Einlagensicherung überhaupt nur 20.000 Euro pro Sparer und Kreditinstitut garantiert.
Die Einlagensicherung umfasst konkret:
- Sparbücher (egal ob täglich fällig, Prämien- oder Kapitalsparbücher)
- Konto-Guthaben (Girokonten, Festgeld)
- Bausparverträge
Die Haftungs-Obergrenze gilt wie das alte System pro Person und nicht pro Sparbuch. Mehrere Guthaben unterschiedlicher Art bei einer Bank zu besitzen (z.B. ein Girokonto-Guthaben und ein Sparguthaben) hilft nicht, sie werden addiert. Sehr wohl geschützt ist aber ein Guthaben der gleichen Person bei einer anderen Bank.
Link: Finanzministerium (BMF)