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Recht

Unternehmen haften laut EuGH für Umweltschäden auch ohne konkreten Nachweis

Luxemburg/Wien. Unternehmen müssen unter Umständen auch dann für Umweltschäden haften, wenn ihnen diese gar nicht direkt nachgewiesen werden können: Es reicht aus, wenn der Schaden durch die Firma bloß nahe liegt, urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Zu den Merkmalen für dieses Naheliegen zählen etwa räumliche Nähe und die verwendeten umweltschädlichen Stoffe.

In dem Streitfall (C-378/08) ging es um ein Öl- und petrochemisches Zentrum auf Sizilien. Seit Jahren traten dort mehrfach starke Umweltschäden auf.

Die italienischen Behörden verpflichteten jeweils die nahe gelegenen Unternehmen, die Schäden zu beseitigen; einige klagten dagegen. Der EuGH bestätigte nun die Vorgangsweise der Behörden.

Nähe reicht aus

Bei Betreibern, die über Anlagen in der Nähe eines verschmutzten Gebiets verfügen, kann vermutet werden, dass sie für die Verschmutzung verantwortlich sind, so der EuGH in einer Zusammenfassung seiner Entscheidung.

Außerdem dürfen die nationalen Behörden die Ausübung des Rechts der Betreiber auf Nutzung ihrer Grundstücke davon abhängig machen, dass sie die geforderten Umweltsanierungsarbeiten durchführen, so der EuGH.

Link: EuGH

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