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Recht

EuGH urteilt zu Google: Konkurrenz-Marken als Werbe-Schlüsselwörter zulässig

Luxemburg. Der Internetdienstleister Google kann Markennamen als Schlüsselwörter an die Konkurrenz verkaufen, hat der Europäische Gerichtshof EuGH entschieden (C-236/08 bis C-238/08).

Google verletzt mit seinem Online-Inseratendienst AdWords durch den Verkauf von entsprechenden Schlüsselwörtern nicht das Markenrecht, so der EuGH. Konkurrenten können damit also gezielt bei Suchanfragen neben dem Original aufscheinen, meldet der Informationsdienst heise. Der Internetnutzer müsse jedoch den Hersteller oder Anbieter der Ware erkennen können – also beispielsweise, ob es sich um Werbung des Herstellers des vom Internetnutzer eingegebenen Markenprodukts handelt oder um dessen Konkurrenz, so heise weiter.

Klagen gegen die Werbetreibenden möglich

Ein interessanter Aspekt: laut EuGH nutzt der Werbende eine Marke, wenn er diese beim Suchmaschinenbetreiber als Schlüsselwort einkauft; beim Anbieter des Referenzierungsdienstes, also Google, sei das aber nicht der Fall – der lässt es lediglich zu.

Im konkreten Fall ging es um Billighersteller, die Markennamen teurer Anbieter als AdWords schalteten, um so Kunden zu ihrer Webpräsenz zu lotsen. Die Klage der Originalhersteller gegen Google wurde abgewiesen; laut EuGH können die Originalhersteller aber nun die Plagiateure verklagen.

Und Google muss, sobald der Internetriese Kenntnis von Missbrauch erlangt, diesen beseitigen, d.h. die Schaltungen entfernen.

Link: heise-Meldung

Link: EuGH

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