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Recht

Neuer Entwurf zum Glücksspielgesetz soll noch im April in den Ministerrat

Reinhold Lopatka © BMF/C. Jungwirth

Wien. Mehr Spielerschutz und Kontrollen verspricht sich Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka von seinem aktuellen Entwurf für ein neues Glücksspielgesetz. Gleichzeitig geht es um die Absicherung des Glücksspielmonopols durch die Umsetzung europarechtlicher Erfordernisse, so Lopatka.

Vor allem wird durch den Entwurf die Einrichtung von Spielautomaten erleichert, die Spielumfänge vergrößert und die Zahl der Casinos erhöht, wobei die Standorte wohl früher oder später neu ausgeschrieben werden.

Der Schutz der Spieler werde künftig durch österreichweite einheitliche Standards bei Automatensalons gewährleistet; eine 100-prozentige und verpflichtende Anbindung aller Automaten an das Bundesrechenzentrum soll die nötige Überwachung bringen. Dies bedeute „das Ende von mehr als 5.000 illegalen Automaten“, heißt es in einer Aussendung des Finanzministeriums.

Der Höchsteinsatz beim Automaten-Glücksspiel wird von derzeit 50 Cent auf 10 Euro verzwanzigfacht. Dafür steigt auch der Höchstgewinn von 20 auf 10.000 Euro und die Ausschüttungsquote soll künftig mindestens 85 Prozent betragen.

Mit dem Bund verdrahtet und mit Sonderkommission

Um eine lückenlose Aufsicht zu gewährleisten, werde eine „SOKO Glücksspiel“ eingerichtet, die die neuen Standards bei den Automaten kontrolliere und durch die Anbindung aller Automaten beim Bundesrechenzentrum gegen illegales Glücksspiel wirkungsvoll vorgehen könne, stellt Lopatka fest.

Zudem werde die Sportförderung durch das neue Glücksspielgesetz besser abgesichert. Bisher waren 40 Millionen garantiert; im Regierungsprogramm waren 60 Millionen festgelegt, nun soll es sogar noch mehr werden, verspricht Lopatka. Um Spielerschutz zu gewährleisten, werde durch das Finanzministerium eine Stelle für Suchtprävention und Suchtberatung unter Beiziehung von Gesundheits- und Konsumentenschutz eingerichtet.

Neue Standards setze das neue Gesetz auch beim Thema Poker, das erstmals klar geregelt ist. Lopatka: „Durch eine ausdrückliche Erwähnung von Poker im Gesetz wird nun nicht nur gesetzlich klar ausgeschildert, dass es sich auch bei Poker um ein Glücksspiel handelt. Damit wird Höchstgerichtsjudikatur endlich umgesetzt.“

Großer und kleiner Poker

Poker könne somit künftig in 15 Spielbanken (Casinos) gespielt werden. Diese „Spielbanken“ bleiben nach der Novelle die einzigen großen Glücksspiel-Spielstätten in Österreich. Und sie werden, so meinen Beobachter, künftig wegen eines bevorstehenden EuGH-Entscheids europaweit ausgeschrieben werden müssen.

Derzeit gibt es in Österreich nur 12 Casino-Lizenzen, die alle an die Casinos Austria vergeben sind. Laut Medienberichten könnten sich der NÖ-Glücksspielkonzern und Spielautomatenhersteller Novomatic für künftige Lizenzen bewerben. Zusätzlich soll es auch eine eigene Pokersalon-Lizenz zum ausschließlichen Betrieb für Pokerspiele ohne Bankhalter in Österreich geben.

Enspurt angepeilt

Lopatka will „nach mehr als einem Jahr Verhandlungen mit Ländervertretern, der Wirtschaftskammer, Konsumentenschützern und Vertretern des Sports gemeinsam mit Staatssekretär Andreas Schieder, der für die SPÖ die Verhandlungen führt, im April das Gesetz in den Ministerrat einbringen“.

Lob für seinen Entwurf kommt unter anderem von der Wirtschaftskammer Österreich und den niederösterreichischen ÖVP-Parteikollegen. Kritik kommt unter anderem von den Grünen, die das Gesetz wörtlich als „Lex Novomatic“, also auf Novomatic zugeschnitten bezeichnen.

Link: BMF

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