Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Tipps

AK OÖ fordert Maßnahmen gegen Umgehungen des Bauträgervertragsgesetzes

Johann Kalliauer, Präsident der AK OÖ

Linz. Trotz neuem Bauträgervertragsgesetz meldet die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) knapp 1.600 bei ihr eingegangene Beschwerden gegen Bauträger letztes Jahr. Das Gesetz sei zwar sehr gut und bringe viele Vorteile für die Konsumenten, aber die Verträge die man zu prüfen bekomme „halten sich halt einfach nicht an das Gesetz“, so die AK gegenüber Recht.Extrajournal.Net.

Die AK nennt Beispiele und fordert bessere Zusammenarbeit von Behörden und Justiz zum Schutz vor unseriösen Baufirmen.

Verspätungen bei der Fertigstellung, massive Baumängel, Kostenüberschreitungen, Konkurs der Baufirma. Knapp 1.600 Konsumenten wandten sich im Vorjahr an die AK Oberösterreich, weil sie Schwierigkeiten mit Baufirmen hatten. Für sie konnten rund 600.000 Euro hereingeholt werden.

Die meisten Anfragen zum Thema Bauen verzeichnet die AK-Konsumenteninformation bei Baumängeln. Die Probleme betreffen hier Massivhäuser ebenso wie Fertighäuser und reichen vom Keller bis zum Dach.

Auffallend viele Beschwerden verzeichnet die AK auch zu Kostenüberschreitungen. Immer wieder überschreiten Firmen den im Angebot veranschlagten Preis, obwohl dies nur in Ausnahmefällen zulässig sei.

AK-Präsident Johann Kalliauer: „Wir raten Betroffenen, sich unbedingt an die Konsumenteninformation zu wenden. Unsere Experten können die Rechtmäßigkeit der Kostenüberschreitung rasch überprüfen.“

Besonders problematisch wird es für Konsumenten, wenn die Baufirma pleite geht und einen halbfertigen oder mangelhaften Bau zurücklässt. Oft haben sie viel mehr bezahlt, als die bisher erbrachte Bauleistung wert sei, erklärt die AK und nennt ein Beispiel.

Ein Beispiel

Die AK OÖ zeigte am 17.1.2006 einen Bauträger (BT) nach § 17 Bauträgervertragsgesetz an. Der AK OÖ waren in der Bauberatung nämlich zahlreiche Fälle bekannt geworden, in denen Interessenten die Errichtung eines (Reihen)Hauses und gleichzeitig die Vermittlung des dafür erforderlichen Grundstücks angeboten worden war.

Obwohl somit laut Meinung der AK OÖ ein Bauträgervertrag nach § 2 Abs. 4 BTVG vorlag und die vertraglich vorgesehenen Vorauszahlungen der Käufer nur nach den gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Ratenplan in Verbindung mit der Bestellung eines Treuhänders) hätten erfolgen dürfen, hielt sich der BT nicht an die Schutzbestimmungen des BTVG.

Hohe Vorauszahlungen

Von den Konsumenten wurden schon bei Vertragsabschluss hohe Vorauszahlungen (meist rund 30.000 €) verlangt. Auch der übrige „Ratenplan“ entsprach nicht dem Gesetz. Ein Treuhänder wurde nicht eingesetzt. Diese Vorauszahlungen wurden von den Konsumenten auch geleistet, sodass vom späteren Konkurs des Unternehmens viele Käufer geschädigt wurden. Der Baufortschritt entsprach nämlich nicht den geleisteten Zahlungen.

Die AK legte der Anzeige auch Unterlagen zu konkreten Beschwerdefällen bei. Der Magistrat Linz verhängte in 1. Instanz eine Verwaltungsstrafe gegen die Firmenverantwortlichen. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) hob diese Entscheidung aber mit der Begründung, dass „Verfolgungsverjährung“ eingetreten sei, wieder auf. Es wurde nur darauf abgestellt, dass zwischen dem Zeitpunkt der Anzahlung und der Anzeige mehr als 6 Monate vergangen waren.

Dass die betroffenen Konsumenten während der Bauphase mit ihrer Zahlung in „Vorlage“ blieben und der Baufortschritt den geleisteten Zahlungen in keiner Weise entsprach, wurde nicht berücksichtigt, beklagt die AK OÖ.

Vertragskonstruktionen umgehen Gesetz

„Die Novelle zum BTVG hat die Situation der Konsumenten zweifellos verbessert. In der Praxis halten sich jedoch nach wie vor viele Bauträger nicht an die gesetzlichen Schutzbestimmungen und versuchen die Anwendung des BTVG durch spezielle Vertragskonstruktionen zu umgehen, wie z.B. Makler, die ein bestimmtes Grundstück unter der Voraussetzung vermitteln, dass nur ein von einem bestimmten Bauunternehmer vorgeplantes Haus darauf errichtet werden darf“, erklärt Edith Brösl aus der Rechtsberatung der AK OÖ und spezialisiert auf Baubeschwerden.

Und AK-Präsident Johann Kalliauer fordert nun eine schärfere Gangart gegen derartige Praktiken:“Es ist notwendig, die Kommunikation zwischen den Behörden zu verbessern. Gewerbebehörde, Finanzamt, Sozialversicherung, Arbeitsinspektorat und Justiz sollten ihre Erfahrungen über unseriöse Unternehmensgründer austauschen“, so Kalliauer.

Link: AK OÖ

Weitere Meldungen:

  1. Gebäudesanierungen: Nach dem Boom kam der Crash
  2. Neues Tool für 360°-Dokumentation von Bauprojekten
  3. Porr holt sich 135 Mio. Euro per Hybrid-Anleihe mit DLA Piper
  4. S+B Gruppe jetzt mit sechs statt vier Vorständen