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Recht, Tipps

VKI erstattet Strafanzeige gegen Immofinanz, Immoeast und Ex-Constantia

Wien. Der VKI hat Strafanzeige gegen die Immobilien-Unternehmen Immofinanz und Immoeast sowie gegen die ehemalige Constantia Privatbank eingebracht. Rund 2000 geschädigte Immofinanz/Immoeast-Kleinanleger werden sich anschließen. Der Zweck ist laut VKI, nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz gegen die Unternehmen selbst vorzugehen und nicht nur gegen deren Ex-Manager.

Gegen letztere wird schon länger ermittelt (es gilt die Unschuldsvermutung). Vom Vorgehen gegen die Unternehmen selbst erhoffen sich die Konsumentenschützer eine leichtere Eintreibbarkeit von Schadenersatz für die Privatanleger.

Konkret hat der VKI Strafanzeige nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz Strafanzeige gegen jene Verbände (Immofinanz AG, Immoeast AG und ehemalige Constantia Privatbank AG – heute: Aviso Zeta Bank AG) eingebracht, deren ehemalige Führungspersonen im Zentrum der Erhebungen um den Immofinanz-Skandal stehen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Gegen die jetzige Führungsspitze der Unternehmen werden keine Vorwürfe erhoben – es geht rein um die Verantwortlichkeit der „Verbände“, also Unternehmen selbst, für früher gesetzte Handlungen.

Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen nun auch auf diese Firmen ausgedehnt. Rund 2.000 geschädigte Kleinanleger haben bzw. werden sich – über den VKI – dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen, was nicht zuletzt vor der Verjährung ihrer Ansprüche schützt, heißt es in einer Aussendung der Konsumentenschützer.

Schadenersatz auch vom Strafgericht

Das Ziel ist die Ausweitung der Ermittlungen auf die Unternehmen selbst, was für geschädigte Kleinanleger laut VKI folgenden Vorteil hat: Sollte es zu Verurteilungen kommen, dann könnte bereits das Strafgericht Schadenersatz auch gegen diese Unternehmen zusprechen.

Jedenfalls aber könnte in einem nachfolgenden Zivilprozess auf die Ergebnisse des Strafverfahrens zurückgegriffen werden. “ Man könnte sich – anders als noch vor Jahren in der Aufarbeitung des WEB-Skandals – eine gänzliche Beweiswiederholung ersparen“, so der VKI.

Link: VKI-Rechtsportal

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