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Recht, Tipps

VKI gegen AWD: Konsumentenschützer rollen alten Streitfall wieder auf

Peter Kolba, VKI
Peter Kolba, VKI

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat nun auch rund um angebliche Falschberatungen von AWD Beratern im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kommanditbeteiligungen an Boden-Invest einen Musterprozess gegen den AWD anhängig gemacht.

Der VKI hatte bereits 2005 für hunderte Anleger eine Rahmenvereinbarung mit dem AWD über angebliche Falschberatungen ausgehandelt. Nun soll der AWD die Fortführung der noch ausstehenden Forderungen ablehnen. Der VKI will klagen.

Schon in den 1990er-Jahren sollen AWD-Berater mit dem Argument der „Sicherheit von Immobilien“ Bausparer zu riskanten Beteiligungen überredet und Schaden zugefügt haben, so der VKI. Nachdem bislang seitens des AWD in solchen Fällen – im Sinn einer „Rahmenvereinbarung“ mit dem Konsumentenschutzministerium und dem VKI aus dem Jahr 2005 – der Kapitalverlust der Anleger zum größten Teil abgedeckt wurde, schaltet der AWD auch in diesen Fällen nunmehr auf stur, so der VKI. Daher werden auch hier die Gerichte entscheiden müssen.

Seit 1993 sollen – insbesondere auch über den AWD – Kommanditbeteiligungen an der „Boden-Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co“ vor allem auch an konservative Sparbuchsparer vermittelt worden sein. Bessere Zinsen (6-8 Prozent) aber gleiche Sicherheit wie bei einem Bausparvertrag soll das Verkaufsargument gewesen sein, meinen die Konsumentenschützer.

Laut Aussage des VKI soll das Kapital 10 – 12 Jahre gebunden gewesen sein und man hatte den Anlegern eine gute Rendite in Aussicht gestellt. Vielfach soll die Kommanditbeteiligung auch in Raten angespart geworden sein. Der VKI zitiert eine Informationsbroschüre des AWD: “Ihr Geld auf sicherem Terrain und ebenso sicher wird es sich vermehren“.

Kapital angeblich bis zu 25% geschrumpft

Als diese Verträge ab 2003 abgeschichtet wurden, soll es laut VKI für die Konsumenten ein „böses Erwachen“ gegeben haben. Das Kapital sei nicht mehr, sondern bis zu 25% weniger geworden. Der VKI machte eine Sammelaktion und konnte Anfang 2005 für hunderte Kleinanleger mit dem AWD eine „Rahmenvereinbarung“ aushandeln.

Bis vor wenigen Monaten sollen auch „Nachzügler“ – über Vermittlung des VKI – mit dem AWD noch Vereinbarungen erzielt haben. Laut VKI soll der AWD aber nun bei der Produktvariante „Victor“ Schadenersatz ablehnen. „Wir haben daher auch zu diesen Fällen nunmehr einen Musterprozess eingeklagt,“ sagt Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

Link: VKI

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