Wien. Kassenverträge, Gemeinschaftspraxen, Arzthaftung: der Gesundheitssektor stellt auch in rechtlicher Hinsicht hohe Anforderungen an seine Akteure.
An sie richte sich ein neues im Verlag Manz erschienenes Handbuch: „Gesundheitsrecht von A bis Z“ des stv. Kammeramtsdirektors der Österreichischen Ärztekammer Dr. Lukas Stärker versteht sich als Wegweiser durch das gesamte Gesundheits- und Medizinrecht.
Das Handbuch will Antworten auf einschlägige Rechtsfragen des Gesundheitswesens geben und widmet sich insbesondere folgenden Bereichen:
- Arbeitsrecht – Wie lange dürfen Spitalsärzte maximal arbeiten?
- Berufsrecht – Welche Tätigkeiten obliegen den Hebammen?
- Gesundheitsplanung – Was ist die Gesundheit Österreich GmbH?
- Krankenanstaltenrecht – Was sind die Aufgaben der Spitals-Ambulanzen?
- Krankenversicherung – Wie erfolgt die Auswahl der Kassenvertragsärzte?
- Medizinrecht – Wann und in welchem Umfang muss die ärztliche Aufklärung erfolgen?
In alphabetischer Reihenfolge werden die Rechtsgrundlagen und die einzelnen Bereiche „von A wie Arbeitsmedizin bis Z wie Zahnarzt“ erläutert.
Über den Autor
Dr. Lukas Stärker ist stellvertretender Kammeramtsdirektor der Österreichischen Ärztekammer.
Link: Verlag Manz