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Recht

Hengeler Mueller berät E.ON zu Verlängerung der Laufzeit deutscher Atomkraftwerke

Frankfurt. Die deutsche Großkanzlei Hengeler Mueller hat den Energieriesen E.ON bei den Verhandlungen zur Verlängerung der Laufzeit der deutschen Atomkraftwerke beraten.

Es ging u.a. um aktienrechtliche Fragen und die Umsetzung des dafür nötigen Fördervertrages.

Die E.ON AG hat gemeinsam mit den drei anderen großen deutschen Energieversorgungsunternehmen RWE, Vattenfall und EnBW sowie den Betreibergesellschaften der Kernkraftwerke in Deutschland im Zusammenhang mit der geplanten Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke einen Vertrag mit der deutschen Bundesregierung ausgehandelt.

In diesem Vertrag ging es um die Zahlung von sogenannten „Förderbeiträgen“ aus den Erträgen, die die Kernkraftwerksbetreiber durch die verlängerten Laufzeiten der Kernkraftwerke erzielen werden, heißt es in einer Aussendung von Hengeler Mueller.

Vorauszahlungen über 1,4 Mrd. Euro

In den Jahren 2011 bis 2016 sind demnach insgesamt 1,4 Mrd. EUR Vorauszahlungen zu leisten, ab 2017 sodann 9 EUR pro erzeugte MWh. Die Zahlungen sind in einen Förderfonds zu leisten, den die Bundesregierung durch Gesetz parallel zur Laufzeitverlängerung einrichtet, um Vorhaben auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien zu fördern.

Hengeler Mueller hat den Vorstand der E.ON AG bei Abschluss des Vertrages zu aktienrechtlichen Fragen sowie bei der Umsetzung des Förderfondsvertrages im Konzern und im Verhältnis zu Dritten beraten, heißt es.

Tätig waren die Partner Matthias Blaum (Düsseldorf) und Hans-Jörg Ziegenhain (München) sowie die Associates Jörn-Ahrend Witt und Simon Link (alle Gesellschaftsrecht).

Link: Hengeler Mueller

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