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Recht, Tipps

ÖAMTC: Welche Strafen bei Verstoß gegen Winterreifenpflicht ab 1. November drohen

© ÖAMTC
© ÖAMTC

Wien. Der ÖAMTC erinnert: Ab 1. November gilt die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Bei einem Verstoß werden Verwaltungsstrafen zwischen 35 und 5000 Euro erlassen, je nach dem Grad der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Bei Unfällen drohen zivil- und sogar strafrechtliche Folgen, warnt der Autofahrerklub. So kann die Kaskoversicherung die Zahlung verweigern.

Auch in den bisher noch schneelosen Teilen Österreichs gilt von 1. November bis 15. April offiziell „das Gesetz des Winters auf den Straßen“, formuliert es der ÖAMTC in einer Aussendung. Für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen besteht dann witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht.

Das bedeutet konkret, dass „bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, also bei Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn, Winterreifen montiert sein müssen“, erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.

Strafen bei falscher Bereifung

Bei Schnee- oder Eisfahrbahn müssen an allen Rädern Winterreifen angebracht sein. Als solche werden gesetzlich alle Reifen anerkannt, die mit den Bezeichnungen ‚M+S‘, ‚M.S.‘ oder ‚M & S‘ bzw. Spikereifen entsprechend mit einem zusätzlichen ‚E‘ gekennzeichnet sind. Alternativ zu Winterbereifung ist auch der Einsatz von Schneeketten zusätzlich zu den Sommerreifen auf mindestens zwei Antriebsrädern gestattet; der ÖAMTC rät jedoch aus fahrtechnischen Gründen davon ab, nur an zwei Reifen Schneeketten zu montieren.

Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt bei den heute meist gebräuchlichen Radialreifen vier Millimeter, bei Diagonalreifen sind fünf Millimeter vorgeschrieben.

„Am Beginn der Saison sollte das Profil deutlich tiefer sein, sonst muss man während der laufenden Saison neue Reifen kaufen“, erklärt der Clubexperte. Der ÖAMTC rät allen Kraftfahrern, mit dem Reifenwechsel nicht auf den ersten Schnee zu warten. Morgenfrost kann auch in den Niederungen für eisglatte Straßen sorgen.

Wer bei winterlichen Fahrbedingungen ohne passende Reifen oder Schneeketten erwischt wird, muss mit einem Organmandat in Höhe von 35 Euro rechnen. „Wenn zusätzlich noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden sind, drohen theoretisch bis zu 5.000 Euro Strafe“, weiß der ÖAMTC-Jurist.

Versicherung kann ablehnen

Im Falle eines Unfalls mit Sommerreifen auf Winterfahrbahn muss man – neben den Unfallfolgen – mit weiteren Unannehmlichkeiten rechnen. Bei einem Unfall mit vorschriftswidriger Bereifung ist die Haftpflichtversicherung zwar verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen, die Kaskoversicherung kann aber eine Zahlung an den Pkw-Besitzer aufgrund „grober Fahrlässigkeit“ ablehnen, warnt der ÖAMTC.

Link: ÖAMTC

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