Graz. Das Fakultätsgremium der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz unterstützt die Forderungen der Studierenden nach einer Rücknahme der Verkürzung der Gerichtspraxis für Juristen in Österreich.
„Das Gerichtsjahr dient als Vervollständigung der juristischen Ausbildung“, so Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Benedek, Vorsitzender des Gremiums.
Ab 2012 soll die Gerichtspraxis von neun auf fünf Monate reduziert werden. Die Rechtswissenschafter wenden sich mit ihrem Beschluss auch gegen die geplante Herabsetzung des Ausbildungsbeitrages. Durch beide Maßnahmen würde die juristische Berufsvorbildung massiv beeinträchtigt und den Studierenden würden zusätzliche Lasten auferlegt, meinen sie.
Link: Uni Graz