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Recht, Tipps

Neue Förderung für Thermische Sanierung von Gebäuden

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Wien. Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner und Umweltminister Niki Berlakovich haben ihr neues Förderprogramm für die thermische Sanierung von Gebäuden in Österreich präsentiert. Es wendet sich Wohnungs- und Hauseigentümer, Mieter und Unternehmer.

Ab dem 1. März stehen dafür 100 Millionen Euro zur Verfügung, davon 70 Millionen Euro für den privaten Wohnbau und 30 Millionen Euro für Betriebsgebäude.

Konkret können Private ab dem 1. März 2011 bei den Bausparkassen um Zuschüsse ansuchen, wobei das zu sanierende Gebäude mindestens 20 Jahre alt sein muss. Grundlage zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird.

Als förderungsfähige Maßnahmen gelten unter anderem die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches, die Dämmung der Außenwände, der untersten Geschossdecke oder des Kellerbodens sowie die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern und Außentüren.

Bei privaten Wohnbauten, die schon die geforderten Standards im Wärmeschutz erfüllen, kann auch die Einbindung einer thermischen Solaranlage, der Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte sowie ein Einbau von Wärmepumpen unterstützt werden.

Neu ist eine Sonderregelung für Wohnungen in mehrgeschossigen Bauten: Wenn die Eigentümergemeinschaft eine thermische Sanierung beschließt, werden die entsprechenden Maßnahmen pro Wohneinheit gefördert. Wenn ein solcher Beschluss nicht zustande kommt, können einzelne Wohnungseigentümer und Mieter ihre Teilsanierungen – wie zum Beispiel den Fenstertausch – gefördert bekommen.

Obergrenze liegt bei 1000 bis 5000 Euro

Die maximale Förderungshöhe für eine umfassende Sanierung liegt bei bis zu 20 Prozent der Investitionskosten bzw. einem maximalen Zuschuss von 5.000 Euro. Eine Teilsanierung (Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 30 Prozent) wird mit bis zu 3.000 Euro unterstützt; in mehrgeschossigen Bauten reicht auch schon eine Verringerung des Heizwärmebedarfs um 15 Prozent für eine Förderung, wobei in diesem Fall nur bis zu 2.000 Euro pro Einheit ausgezahlt werden.

Für die Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme in Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt die maximale Förderhöhe 1.500 Euro, in mehrgeschossigen Bauten 1.000 Euro pro Einheit.

Förderungen für Betriebe

Unternehmen können ab dem 28. März online bei der KPC-Kommunalkredit Public Consulting einreichen. Für Betriebsgebäude werden neben den oben genannten Sanierungen auch folgende Maßnahmen unterstützt:

  • der Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung
  • der Einbau von Verschattungs-Systemen zur Reduzierung des Kühlbedarfs
  • in Kombination mit Sanierungsmaßnahmen Umstellungen auf den effizienteren Einsatz von Energie (wie zum Beispiel Wärmerückgewinnung, der Ersatz bestehender Heizungssysteme durch eine Biomasse-Einzelanlagen, der Einbau thermischer Solaranlagen, der Anschluss an Fernwärme sowie der Einbau von Wärmepumpen)

Die Förderhöhe für Betriebe orientiert sich an der erzielten Sanierungsqualität und dem entsprechend sinkenden Heizwärme- und Kühlbedarf. Einen Zuschlag gibt es für die Kombination von Sanierungsmaßnahmen mit technischen Verbesserungen zur effizienteren Energienutzung.

Der neue „Sanierungsscheck“ werde Investitionen von 700 Millionen Euro auslösen und bis zu 10.000 Arbeitsplätze schaffen bzw. sichern, so Mitterlehner. In Summe spare Österreich jährlich vier Millionen Tonnen CO2 und löse ein Investitionsvolumen von 700 Millionen Euro aus, so Berlakovich.

Link: KPC-Kommunalkredit Public Consulting

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