Parlament. Für kleine PV-Anlagen auf Wohn- bzw. öffentlichen Gebäuden gibt es eine Umsatzsteuerbefreiung, dadurch geht aber der Investitionszuschuss verloren. Das wird jetzt repariert.
Für kleine Photovoltaikanlagen auf Wohn- bzw. öffentlichen Gebäuden hat der Nationalrat im Zuge der letzten Budgetverhandlungen eine temporäre Regelung für eine Umsatzsteuerbefreiung für die Jahre 2024 bis 2026 beschlossen. Diese Umsatzsteuerbefreiung bewirkt aber zugleich, dass kein Investitionszuschuss für diese Anlagen gewährt wird, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Mit einem Initiativantrag haben ÖVP und Grünen dazu im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz nun eine Änderung beantragt.
Umsatzsteuer nein, Zuschuss ja
Die Reparatur soll gewährleisten, dass auch Betriebe, die bereits vorsteuerabzugsberechtigt waren und somit von der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen nicht profitieren, weiterhin den Investitionszuschuss erhalten können. Als Nachweis für die Zugehörigkeit zu einer der oben genannten Gruppen kann etwa ein Gewerbeschein, ein Versicherungsdatenauszug oder eine Bescheinigung der Kammern dienen, so die Erläuterungen.