Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums, vertreten durch Rechtsanwalt Stephan Briem – einen Musterprozess gegen die Imperial Kapitalbeteiligungs GmbH & Co KG um die Zulässigkeit der sofortigen Aufkündigung von langlaufenden Verträgen der Beteiligung als „stille Gesellschafter“. Nun hat man nach eigenen Angaben einen ersten Sieg errungen – erwartet aber eine Berufung.
Das Landesgericht Linz sieht im Wegfall der vertraglich garantierten sechs Prozent Verzinsung dann einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung, wenn diese Verzinsung für den Vertragsabschluss durch den Anleger ausschlaggebend war, so der VKI in einer Aussendung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; mit einer Berufung sei zu rechnen, heißt es.
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